Jetzt wird‘s ernst beim Rundfunkbeitrag

2.12.2014, 06:00 Uhr
Jetzt wird‘s ernst beim Rundfunkbeitrag

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Seit Anfang 2013 gilt in Sachen Rundfunkgebühren bekanntlich ein neues Prinzip. Jeder Haushalt in Deutschland muss monatlich 17,98 Euro bezahlen – unabhängig davon, ob dort überhaupt Empfangsgeräte wie Fernseher, Radios, Computer bzw. Smartphones laufen. Zum Jahresende 2014 läuft die Übergangsregelung aus. Deshalb verschickt der „Beitragsservice“ derzeit Briefe an alle volljährigen Bürger, die noch nicht angemeldet sind. Wer nicht begründet widerspricht, der wird von den Kölner Gebühreneintreibern automatisch zwangsangemeldet. Experten der Verbraucherzentrale raten deshalb, unbedingt zu reagieren.

Noch kann man Gebühren zurückfordern

Denn grundsätzlich wird die monatliche Gebühr nur einmal fällig, gleich, wie viele Menschen in dem Haushalt leben, und egal, wie viele Empfangsgeräte sie betreiben. Bei Ehepaaren und deren Kindern dürfte das in der Regel kein Problem sein. Anders sieht dies bei unverheirateten Paaren, Wohngemeinschaften oder bei Erwachsenen aus, die bei ihren Eltern leben. Allerdings: Wenn Sie dem „Beitragsservice“ bei der Umstellung nicht mitgeteilt hatten, dass in Ihrer Wohnung weitere Menschen leben, können Ihnen bald mehrfache Zahlungsaufforderungen ins Haus flattern. Betroffenen droht eine Nachzahlung der Gebühren rückwirkend bis zum Januar 2013.

Wenn Sie also mit einem Beitragszahler zusammenwohnen und aktuell einen Anmeldebrief bekommen, sollten Sie sich umgehend mit der Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners an den „Beitragsservice“ wenden. Bezahlen Sie und ihre Mitbewohner bereits mehrfach Beiträge, dann sollten Sie ebenfalls bald reagieren, rät Gisela Linke von der Verbraucherberatung am Albrecht-Dürer-Platz. Dank der genannten Übergangsregelungen können Sie zu viel gezahlte Beiträge nämlich noch zurückfordern. Diese Regelung läuft allerdings zum Jahreswechsel aus.

Abmeldungen gelten nur mit einer Bestätigung

Wichtig ist: Die Beweislast für den Zugang von Mitteilungen an den „Beitragsservice“ hat der Beitragszahler. Eine Abmeldung bzw. eine Rückforderung sollten Sie deshalb als Einschreiben mit Rückschein versenden (Einlieferungsbeleg/Rückschein aufbewahren). Alternativ können Sie solche Post per Fax an den „Beitragsservice“ schicken (Sendebestätigung aufbewahren). Und: Sie sind erst dann abgemeldet, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung vom „Beitragsservice“ erhalten haben.

Entgegen landläufiger Meinung gibt es die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung vom bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu erreichen. Befreien lassen können sich alle Bürger, die staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten, sowie Studierende, die BAföG beziehen. Eine Befreiung als Härtefall ist denkbar, wenn das Einkommen knapp über dem Sozialbedarf liegt. Konkret bedeutet das: Die Überschreitung muss geringer sein als die Höhe des Rundfunkbeitrags (von derzeit 17,98 Euro).

Rentner/innen müssen dafür eine Bescheinigung des Grundsicherungsamtes vorlegen, bei geringem Einkommen eine Bescheinigung des Arbeitsamtes. In diesen Unterlagen muss vermerkt sein, dass die Betreffenden über keinerlei Vermögen verfügen.

Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags können Bürger mit Behinderung beantragen. Voraussetzung dafür ist der Eintrag „RF“ im Schwerbehindertenausweis. Sie zahlen dann ein Drittel des Beitrags, aktuell also 5,99 Euro pro Monat.

Privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen sind ebenfalls beitragspflichtig. Hier werden zusätzlich 17,98 Euro im Monat fällig. Wohnwagen und Wohnmobile, aber auch Bauwagen oder Wohncontainer gelten dann als beitragspflichtige Wohnungen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Schließlich: Nach dem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag haften alle Bewohner einer Wohnung gesamtschuldnerisch. Wenn der offiziell Angemeldete Beiträge schuldig bleibt, kann jeder Mitbewohner zur Zahlung herangezogen werden. Weist ein Betroffener dann nach, dass er einen Befreiungstatbestand erfüllt, wird er nachträglich von den Beitragszahlungen befreit.

Bei Fragen zur Rückforderung von Rundfunkbeiträgen bietet die Verbraucherzentrale Nürnberg Beratung und Unterstützung an. Die persönliche Beratung am Albrecht-Dürer-Platz 6 ist kostenlos.
Unter der Adresse www.verbraucherzentrale-bayern.de findet man im Internet Informationen zu den regelmäßigen Öffnungszeiten sowie zu Terminvereinbarungen.

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