Kein Schmerzensgeld: Mann quetschte sich in U-Bahn

16.1.2018, 15:29 Uhr

Im Juni 2016 hatte er bei dem brachialen Versuch, noch in die zur Abfahrt bereitstehende U-Bahn zu gelangen, einen Rippenbruch erlitten. Er verklagte daraufhin den U-Bahn-Betreiber, die Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG), auf ein Schmerzensgeld von mindestens 1500 Euro. Das Amtsgericht Nürnberg wies die Klage allerdings ab, wie aus einer Mitteilung von Dienstag hervorgeht.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, aus Video-Aufzeichnungen gehe hervor, dass sich der Kläger trotz eines Signaltons und eines blinkenden Warnlichts "auf Biegen und Brechen" in den U-Bahn-Wagen gedrängt habe. Für die Verletzung des Mannes hafte nicht die VAG, da sie ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt habe.

Dem Amtsgericht zufolge reichen die optischen und akustischen Signale beim Schließen der U-Bahn-Türen als Sicherheitsvorkehrung aus. "Um ein Schwimmbadbecken herum muss ich mit Nässe rechnen. Dort braucht es auch kein Schild mit dem Hinweis 'Vorsicht Rutschgefahr'", sagte ein Sprecher des Amtsgerichts der Deutschen Presse-Agentur. Zudem habe der Einklemmschutz funktioniert - die Türen hätten sich direkt danach wieder geöffnet.