Kinderarbeit bei Grabsteinen wieder erlaubt
16.10.2013, 21:00 UhrIhnen könne nicht zugemutet werden, nachweisen zu müssen, dass die Grabmale „nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit“ produziert wurden. Nötig sei hier ein Gesetz.
Geklagt hatte ein örtlicher Steinmetzbetrieb. Er wollte erreichen, dass die Friedhofssatzung geändert wird. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Nürnberger Bestattungs- und Friedhofssatzung nun für unwirksam. Die Bundesrichter räumten jedoch ein, dass „es im Interesse der Würde des Ortes der Totenbestattung liegen könne, dass dort keine Grabmale aufgestellt werden, deren Material in einem weltweit geächteten Herstellungsprozess gewonnen worden ist“.
Nötig sei jedoch eine „gesetzliche Regelung, die Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen lässt“. Die Gemeindeordnung sowie zwei Artikel des Bayerischen Bestattungsgesetzes reichten dafür nicht aus.
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