Krank durch Arbeit im Z-Bau? Buchhalterin verklagt die Stadt

19.1.2018, 11:33 Uhr
Eine 52-Jährige klagt nun gegen die Stadt: Sie sei erkrankt, weil sie über ein Jahrzehnt im mit Schadstoffen belasteten Z-Bau gearbeitet hat.

© Mark Johnston Eine 52-Jährige klagt nun gegen die Stadt: Sie sei erkrankt, weil sie über ein Jahrzehnt im mit Schadstoffen belasteten Z-Bau gearbeitet hat.

Eine Buchhalterin (52) will eine halbe Million Euro Schadenersatz von der Stadt: Sie sei erkrankt, weil sie über ein Jahrzehnt im mit Schadstoffen belasteten Z-Bau gearbeitet hat. Im Mai 2011 überzog ein Hautausschlag Monika T.s Körper. Die folgenreiche Diagnose: Eine tumorähnliche Gewebewucherung, Histiozythose X. Ihre Lungenflügel sind mit Zysten übersät, sie wird operiert, unterzieht sich einer Chemotherapie. Seit sieben Jahren gilt sie als schwerbehindert und lebt von Erwerbsminderungsrente, knapp 700 Euro nach 32 Berufsjahren. Wurde sie krank, weil sie an ihrem Arbeitsplatz jeden Tag Gift eingeatmet hat? 

Ursprünglich von den Nationalsozialisten erbaut, wurde die 6000 Quadratmeter große Kaserne nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die 90er Jahre von den Amerikanern genutzt – als im Jahr 2000 die Kultur in den Z-Bau einzog, war das Gebäude noch nicht schadstoffsaniert. Von 2000 bis Anfang des Jahres 2012 arbeitete die heute 52-Jährige im Z-Bau. Sie erledigte die Buchhaltung, betreute Besucher, Musiker und Künstler. Beinahe jeden Tag war sie in dem Haus unterwegs, als Mitgesellschafterin der Betreibergesellschaft Z-Bau GmbH manchmal 80 Stunden pro Woche.

Als im Herbst 2012 die Politik über Abriss oder Sanierung des Gebäudes stritt, wurde Monika T. klar, dass der Bau nicht schadstoffsaniert war, als er der Betreibergesellschaft übergeben wurde. Sollte die Stadt die Verantwortung dafür tragen, dass sie alle drei Monate ins Klinikum muss, um sich in der Onkologie röntgen zu lassen? Ihr Anwalt Markus Nähr wendet sich an die Bayerische Versicherungskammer - sie muss einspringen, wenn die Stadt ihre Amtspflicht verletzt. Doch die Versicherung lehnt ab. Es sei nicht bewiesen, dass die Schadstoffe mit der Erkrankung zusammenhängen, sie gar ausgelöst haben. 

"Jetzt habe ich das Problem. Ich muss beweisen, woher meine Krankheit kommt", sagt T. und versucht mit Hilfe eines selbständig geführten Beweissicherungsverfahrens vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth feststellen zu lassen, dass der Z-Bau mit Schwermetallen und Substanzen wie DDT und Asbest belastet war. Ein Gutachter für kontaminierte Bausubstanz hält dies für wahrscheinlich. Im Jahr 2008 wurde in dem Bau auch ein Befall mit Pseudonomas-Bakterien festgestellt. Doch ob diese Krankheitserreger damals erst Wochen oder Jahre im Gebäude waren, kann auch der Experte nicht mit Gewissheit sagen. 

Ein medizinisches Gutachten wird folgen. Sollten es die Experten für höchst wahrscheinlich halten, dass die Frau durch das belastete Gebäude krank wurde, könnte es zu Vergleichsverhandlungen kommen. Noch steckt die Frau nicht im Rechtsstreit. In dem Verfahren werden nur Tatsachen festgestellt, keine rechtlichen Wertungen vorgenommen. Es dient der Prozessbeschleunigung und soll den Beteiligten helfen, sich schneller zu einigen. Gelingt es nicht, folgt ein Hauptsacheverfahren mit Beweiserhebung.