Kreuzotter-Zone am Hafen ist künftig tabu

24.9.2013, 06:57 Uhr
Kreuzotter-Zone am Hafen ist künftig tabu

© Günter Distler

Spaziergänger, Jogger und Hundebesitzer, die in großer Zahl zwischen der Schleuse Eibach und der Sauerbruchstraße in Reichelsdorf unterwegs sind, hatten im Frühsommer Alarm geschlagen: Sie wollten ein Anwachsen der Population der giftigen Reptilien beobachtet haben und wiesen auf besondere Gefahren zum Beispiel für Kinder hin. Sie hielten Naturschützern vor, die Vermehrung noch zu unterstützen, und übergaben Umweltreferent Peter Pluschke rund 200 Protestunterschriften. Dagegen versuchten Umweltorganisationen und auch das städtische Umweltamt, die Gemüter zu beruhigen — unter anderem mit dem Hinweis auf häufig übertriebene Vorstellungen von der Angriffslust der Tiere oder der Wirkung ihres Giftes.

Bei einem runden Tisch prallten Mitte Juli noch einmal die verschiedenen Positionen aufeinander. Weil Kreuzottern inzwischen als selten und vom Aussterben bedroht gelten, erst recht in der Umgebung von Städten, und Fachleute zudem eine „Umsiedlung“ für unmöglich halten, haben die Artenschutzbestimmungen hier besonderes Gewicht. Zumal den Kreuzottern offenkundig frühere Lebensräume bereits geraubt worden sind.

Schon bei dem Abend im Haus eckstein hatte ein Vertreter der Regierung von Mittelfranken der Stadt daher nahegelegt, ein Wegegebot in dem „umkämpften Gebiet“ zu erlassen. Das kündigt die Stadt im aktuellen Amtsblatt an: Vom 1.März bis zum 31. Oktober 2014 soll das Betreten der „waldseitigen Böschung“ des westlichen Damms am Main-Donau-Kanal zwischen Wiener und Sauerbruchstraße untersagt sein. Dabei handelt es sich um einen schmalen Streifen, der als Hauptlebensraum der Ottern gilt. „Es geht vor allem darum, unliebsame Begegnungen auszuschließen“, erläutert Umweltreferent Peter Pluschke. Deshalb gilt das Betretungsverbot auch für Hunde.



Wege, sowohl entlang des Kanals wie im Forst, sind von dem Verbot nicht betroffen. Aus juristischen Gründen habe man sich für eine sogenannte Allgemeinverfügung entschieden, die befristet gilt, aber auf einfachem Verwaltungsweg erlassen werden kann.

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