Lärmschutzzone am Airport: Für Anwohner ändert sich wenig

9.10.2014, 06:00 Uhr
Durch die neuen Lärmschutzzonen am Flughafen ändert sich für Anwohner nur wenig.

© Eduard Weigert Durch die neuen Lärmschutzzonen am Flughafen ändert sich für Anwohner nur wenig.

„Sehr intensiv wird uns in nächster Zeit das Thema Schallschutzmaßnahmen beschäftigten“, sagt Reiner Lux, der Lärmschutzbeauftragte der Regierung von Mittelfranken im Umweltausschuss des Stadtrats. Wer dort lebt, wo es besonders laut ist, kann ab sofort Ansprüche stellen, zum Beispiel auf Lärmschutzfenster. Dazu muss er entweder in der sogenannten Tagschutzzone 1 leben, wo der Lärm tagsüber bei mehr als 70 Dezibel liegt. Oder in der Nachtschutzzone, wo der Grenzwert bei 60 Dezibel festgelegt wurde.

Betroffene können sofort beim Luftamt Nordbayern Anträge stellen. Dann komme ein Ingenieur, der die Lage vor Ort prüft, jedes Zimmer einzeln, sagt Lux. 10 bis 15 Gebäude im Norden von Buch, schätzt er, kämen wohl in Betracht. Bezahlen muss die Maßnahmen der Flughafen. Der wiederum hat schon in den Jahren 1997 bis 2009 ein freiwilliges Schallschutzprogramm aufgelegt.

In den Gebieten, wo die Belastung nicht ganz so extrem ist, können die Bürger zwar auch schon Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen stellen. Es kommt dann auch ein Gutachter vorbei – allerdings lässt das Geld auf sich warten. Das gibt es erste 2019. Wer also gleich Schallschutzfenster haben will, muss sie erst einmal selbst bezahlen.

Ein Bereich, der ebenfalls mit den neuen Lärmschutzzonen zu tun hat, war im Umweltausschuss kein Thema. Die Frage, wie es künftig mit Bauvorhaben in den betroffenen Gebieten aussieht, wird den Stadtplanungsausschuss beschäftigten. Denn es gelten strenge Vorschriften, was im Lärmschutzbereich entstehen darf und was nicht. Zum Beispiel dürfen keine Krankenhäuser oder Seniorenheime errichtet werden.

Konrad Schuh von der CSU sieht die Bewohner in Buch und Ziegelstein in doppelter Hinsicht benachteiligt. Sie hätten nämlich nicht nur unter dem Lärm zu leiden, sondern auch unter den Bauverboten. Er hoffe, dass es künftig Lockerungen geben wird, damit sich Bauwünsche erfüllen können. „Es kann nicht sein, dass jemand nicht einmal einen Anbau an sein Wohnhaus errichten kann. Das ist nicht nachvollziehbar.“

Luftamt Nordbayern, Flughafenstraße 118, * 527 00-0. Mail-Adresse: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de.

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