Mord in der Nürnberger Südstadt: Anklage gegen 30-Jährigen

4.5.2016, 06:00 Uhr
Mitte Januar erschütterte eine Gewaltat Nürnberg. In der Südstadt kam ein Mann ums Leben.

© NEWS5 / Grundmann Mitte Januar erschütterte eine Gewaltat Nürnberg. In der Südstadt kam ein Mann ums Leben.

Das spätere Opfer besuchte an jenem 13. Januar seine ebenfalls 54 Jahre alte Freundin in einem zweigeschossigen Hinterhofgebäude an der Ackerstraße. Irgendwann stieß der 30-Jährige dazu. Er wusste von der Verbindung zwischen dem 54-Jährigen und der Wohnungsmieterin, so Anita Traud, die stellvertretende Sprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage. Allerdings habe der Inder "wohl auf eine Eheschließung mit der Frau" gehofft, um seine Abschiebung zu verhindern. Denn er war bereits im Jahr 2010 rechtskräftig ausgewiesen worden, seine Aufenthaltsduldung war bis zum 26. Januar befristet.

Was genau zu der Bluttat führte, ist bislang unklar. Fest steht aus Sicht der Staatsanwaltschaft, dass der 30-Jährige plötzlich und ohne Vorwarnung mit dem Küchenmesser einen kraftvollen Stich in den oberen Rücken des Opfers setzte.

Die Wohnungsmieterin – sie hatte die schreckliche Tat mitansehen müssen – , alarmierte gegen 18.30 Uhr die Polizei. Noch bevor die ersten Streifenbeamten sowie der Rettungsdienst in der Ackerstraße eintrafen, starb der 54-Jährige. Laut Gerichtsmedizin war die Klinge des Küchenmessers 13 Zentimeter tief in seinen Oberkörper eingedrungen – er verblutete innerlich.

Die Tat wurde als Mord angeklagt, weil der 30-Jährige nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft heimtückisch handelte. Heimtücke gehört zu den Mordmerkmalen, die das Strafgesetzbuch in Paragraf 211 (mit der Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe) nennt.

Nach der Tat war der Angeschuldigte geflüchtet. Sein Fehler: Etwa eineinhalb Stunden später kehrte er an den Tatort zurück – noch bevor die Bestatter den Leichnam des Opfers in der Hinterhofwohnung abgeholt hatten. Die Kripo nahm den 30-Jährigen sofort fest; seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.