Moschee: Nun muss das Gericht entscheiden

12.8.2012, 10:00 Uhr
Moschee: Nun muss das Gericht entscheiden

© Hagen Gerullis

Die Diskussionen ließen nicht lange auf sich warten, als Ende April bekannt wurde, dass die Ahmadiyya-Muslim-Gemeinde plant, in der Conradtystraße eine Moschee zu bauen. Die CSU heizte sich daran hoch, dass die Moschee ihrer Ansicht nach kein Minarett haben dürfe, Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD) forderte hingegen mehr Toleranz.

Zu Informationsveranstaltungen, mit denen die Ahmadiyya-Gemeinde Vorurteile abbauen und Ängste zerstreuen wollte, erschien lediglich ein Dutzend Interessierter. Dennoch wurden – auch nach Erteilung der Baugenehmigung durch die Stadt Nürnberg – kritische Stimmen von Anwohnern laut. Einige fürchten sich vor allem davor, dass sich die Verkehrslage in ihrer Straße durch die Moscheebesucher noch verschärfen könnte.

Hinter vorgehaltener Hand wird aber auch geraunt, dass einige Eigentümer vor allem Angst vor einer Wertminderung ihrer Eigentumswohnungen haben. Denn die Moschee soll auf einem 816 Quadratmeter großem Areal zwischen zwei Wohnhäusern, in denen insgesamt 72 Familien leben, gebaut werden.

Da die Baugenehmigung jedoch erteilt worden war, blieb den Kritikern nur noch der Gang vor das Verwaltungsgericht Ansbach. Dort liegen nun tatsächlich fünf Klagen vor. Vier davon wurden von Anwohnern der Conradtystraße 5 eingereicht. Eine weitere Klage, die erst am gestrigen Freitag beim Gericht einging, ist gekoppelt mit einem Eilantrag, mit dem Ziel eines sofortigen Baustopps. Diese Klage kommt von der Eigentümergemeinschaft des Hauses Conradtystraße 1.

Begründet werden alle fünf Klagen mit drohendem Lärm- und Verkehrschaos; befürchtet wird eine „unzumutbare Belästigung durch An- und Abreise“ der Moscheebesucher. In der Klage, die mit dem Eilantrag verbunden ist, heißt es zudem, bei der Moschee (die über ein 13 Meter hohes, stummes Minarett verfügen wird), handele es sich um einen baulichen Fremdkörper.

Über einen solchen Eilantrag wird in der Regel relativ zügig vom Gericht entschieden. Allerdings wird es dafür keine mündliche Verhandlung geben. „Es wird so sein, dass die Stadt Nürnberg aufgefordert wird, eine Stellungnahme zum Inhalt des Antrages abzugeben“, erklärt Peter Burgdorf, Richter und Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Ansbach. Es sei wahrscheinlich, dass eine gerichtliche Entscheidung schon im September fällt.

Auch beim Rechtsamt der Stadt liegen die Klagen inzwischen vor. Dessen Justiziar Klaus Stengl sagte am Freitag der NZ: „Es werden intern Gespräche geführt, ob die Baugenehmigung sattelfest ist.“ Man werde erneut prüfen, ob „man die Lärmsituation richtig beurteilt hat“ und ob in Sachen Schallschutzemission vom Bauherr noch weitere Nachweise einzufordern sind.

Die vier Klagen aus der Conradtystraße 5 werden von einem Anwalt vertreten. Das Rechtsamt habe den Eindruck, dieser bemühe sich um eine einvernehmliche Lösung, so Stengl. Auch deswegen seien schon in der kommenden Woche Gespräche mit dem Bauherren, also der Ahmadiyya-Muslim-Gemeinde, geplant. Spielräume für eine mögliche Einigung böten vielleicht Öffnungszeitenregelungen oder die Parkplatzsituation.

Denn auch die Frage, wo die durchschnittlich 70 Besucher des Freitagsgebets der Moschee parken sollen, treibt die Kläger um. Die Stadt hatte sich bei der Erteilung der Baugenehmigung an Kirchen orientiert. Dort muss auf 15 Gläubige ein Parkplatz kommen. Bei der Ahmadiyya-Gemeinde wären es demnach fünf Stellplätze.

Keine der Klagen hat aufschiebende Wirkung. Das heißt: Theoretisch könnte die Ahmadiyya-Gemeinde schon vor dem Gerichtsentscheid mit dem Bau beginnen. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass der Bauherr das Ergebnis des Eilantrags abwartet. Denn in der Justiz gelten Entscheidungen über Eilanträge als Wegweiser für das Hauptsacheverfahren.
 

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