Mutmaßlicher Heckenschütze schweigt zum Prozessauftakt

16.9.2015, 13:37 Uhr
Der mutmaßliche Heckenschütze am Mittwoch im Gerichtssaal.

© Mark Johnston Der mutmaßliche Heckenschütze am Mittwoch im Gerichtssaal.

Aus seiner Wohnung heraus soll er Autos beschossen haben - nun muss sich der mutmaßliche Heckenschütze wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 50-Jährigen vor, zwischen August und November 2014 in Nürnberg mit einem Druckluftgewehr auf parkende und fahrende Fahrzeuge in rund 100 Metern Entfernung geschossen zu haben. Den Tod der Insassen - so der Vorwurf - nahm der Rechtsanwalt in Kauf. Ihm droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Prozessbeginn war am Mittwoch um 9 Uhr. Der Angeklagte äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Weil auch keine Zeugen geladen waren, endete der Prozesstag bereits am Vormittag wieder. Allerdings hat die Verteidigung Widerspruch angemeldet gegen die Verwertung der Vernehmung des Angeklagten während der polizeilichen Ermittlungen.

Die Aussagen von damals, als der verheiratete Mann die Schüsse zugegeben hatte (er bezeichnete sie als "Schießübungen"), seien aus formalen Gründen nicht verwertbar, weil der mutmaßliche Täter nicht ordnungsgemäß über seine Beschuldigtenrechte informiert worden war. Auch bei der Zeugenbefragung der Lebensgefährtin sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen, sagte Verteidiger Harald Straßner.

Überdies stellte die Verteidigung einen Beweisantrag. Zwar hätten die Ermittler mittels einer 3D-Vermessung einen Tatort untersucht, dabei allerdings nur den Anschlag auf den Renault Twingo berücksichtigt. Dabei soll der Angeklagte unmittelbar nach einem Unfall auf das stehende Auto einer Frau aus Fürth geschossen haben. Sie hatte an der Beifahrertür einen Schaden festgestellt - die Polizei fand daraufhin in der Gummidichtung ein deformiertes Geschoss. Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, sei die 3D-Vermessung deshalb durchgeführt worden, weil man den Standpunkt des Twingos genau berechnen konnte.

Die Schüsse auf den VW Golf eines Fahrlehrers wurden nicht mittels einer solchen Vermessung nachgestellt. Das liege laut Staatsanwaltschauft daran, dass sich das Auto auf der Südwesttangente fuhr, sich also in Bewegung befand. Somit sei aber, so die Aussage der Verteidigung, auch denkbar, dass ein bisher unbekannter Dritter die Schüsse abgegeben habe.

Die Staatsanwaltschaft brachte dagegen einen Beweisantrag ein. Schriftstücke, die vor wenigen Tagen beim Angeklagten gefunden worden sein sollen, sprächen demnach dafür, dass der Angeklagte Zeugen habe beeinflussen wollen.

Tatwaffe war nach bisherigen Erkenntnissen ein erlaubnispflichtiges Kleinkaliber-Druckluftgewehr für Jagd- oder Sportzwecke. Die Geschosse seien mit hohem Druck aus der Waffe geflogen und hätten eine recht große Reichweite gehabt, hieß es. Die Waffe besaß der mutmaßliche Heckenschütze illegal.

Auf die Spur des der Polizei bis dahin unbekannten Nürnbergers waren die Beamten nach dem Hinweis eines Passanten gekommen, der im Vorbeigehen an dem Haus Schüsse wahrgenommen hatte. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden Ermittler anschließend fünf Waffen und umfangreiches Zubehör.

Der Prozess wird am Donnerstag mit der Beweisaufnahme fortgesetzt.