Nur 500 Meter: Taxifahrer soll Fahrgast abgewiesen haben

14.5.2016, 06:00 Uhr
Nur 500 Meter: Taxifahrer soll Fahrgast abgewiesen haben

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Daniel D., Geschäftsführer eines Nürnberger Veranstaltungs-Dienstleisters, fährt mehrmals pro Woche per Taxi von seiner Wohnung in Kleinreuth zum Flughafen bzw. zurück. Am Donnerstagabend habe ihm ein Taxerer die Fahrt vom Flughafen verwehrt, obwohl der Wagen an erster Position der Taxischlange gestanden sei. "Ich ging auf das Taxi zu, und der Fahrer schüttelte den Kopf und gestikulierte wild mit den Fingern", sagt Daniel D. Er vermutet, dass der Fahrer ihn erkannt und auf die kurze Zwölf-Euro-Fahrt "keine Lust hatte". Der Fahrer habe anschließend einen anderen Fahrgast aufgenommen.

Für die Taxigenossenschaft ist der Vorgang inakzeptabel. Die Beschwerde "nehmen wir ernst", sagt Reinhold Gast, einer der beiden Vorstände der Genossenschaft. Taxis seien Teil des öffentlichen Nahverkehrs und hätten deshalb – ebenso wie Linienbusse – eine Beförderungspflicht, "egal, wie weit der Fahrgast fährt".

Hatte der Fahrer bereits einen Fahrgast?

Allerdings sei es auch denkbar, dass der Fahrer bereits einen Fahrgast gehabt habe, der nur noch einmal kurz ins Flughafenterminal gegangen sei. Deshalb habe die Genossenschaft den Mann – ein Angestellter einer Taxi-Firma – zur Stellungnahme aufgefordert. Falls sich der Vorwurf bestätige, müsse der Fahrer mit Konsequenzen, wie etwa einer Geldstrafe, rechnen.

Gerade am Flughafen führt die Genossenschaft laut Gast immer wieder Testfahrten durch. Dabei habe es seit langer Zeit keine Auffälligkeiten mehr gegeben.

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