Polizist fährt Mann in St. Leonhard tot: Strafbefehl

22.6.2016, 07:50 Uhr
Im Dezember 2015 hatte ein Polizist im Streifenwagen einen Mann überfahren, der stark alkoholisiert auf der Schwabacher Straße im Nürnberger Stadtteil St. Leonhard lag. (Symbolbild)

© Tobias Klink Im Dezember 2015 hatte ein Polizist im Streifenwagen einen Mann überfahren, der stark alkoholisiert auf der Schwabacher Straße im Nürnberger Stadtteil St. Leonhard lag. (Symbolbild)

Der tragische Unfall ereignete sich am 17. Dezember vergangenen Jahres. Die Streife der Inspektion Zirndorf war gegen 2 Uhr früh auf dem Weg in die Nürnberger Innenstadt. In der Schwabacher Straße überrollte dasFahrzeug den betrunkenen 61-Jährigen (2,75 Promille), der kurz vor der Einmündung Amselstraße auf der Fahrbahn lag. Der Mann starb an der Unfallstelle.

Ein Sachverständiger errechnete später, dass der Streifenwagen zum Unfallzeitpunkt mit 51 km/h unterwegs gewesen war. Weder der Polizeibeamte am Steuer noch sein Kollege hatten Alkohol im Blut, wie ein Alkoholtest kurz nach dem Unfall zeigte. Allerdings wäre der Unfall nach den Feststellungen des Sachverständigen vermeidbar gewesen: Danach war der auf der Fahrbahn liegende 61-Jährige trotz der nächtlichen Stunde so frühzeitig zu erkennen gewesen, dass der Fahrer des Streifenwagens rechtzeitig hätte bremsen oder den 61-Jährigen hätte links umfahren können.

Die Staatsanwaltschaft bewertete die Unfallfolgen deshalb als fahrlässige Tötung, sage die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Antje Gabriels-Gorsolke, am Dienstag auf Anfrage. Paragraf 222 des Strafgesetzbuches sieht dafür bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor. Der Strafbefehl über 60 Tagessätze ist noch nicht rechtskräftig. Bis Dienstag lag der Justiz kein Einspruch vor. Ein solcher Einspruch hätte zur Folge, dass der strafrechtliche Vorwurf in einem Gerichtsverfahren (öffentlich) verhandelt würde.

Eine Verurteilung zieht häufig disziplinarische Konsequenzen nach sich. Sie reichen von Verweis oder Geldbuße bis zur Gehaltskürzung oder Degradierung. In besonderen Fällen schaltet das Polizeipräsidium die Disziplinarbehörde in München ein, um die Entfernung eines Betroffenen aus dem Dienst zu erreichen: etwa wenn das Vertrauensverhältnis massiv gestört ist oder wenn ein Beamter dem Ansehen seiner Behörde Schaden zugefügt hat. Bei einer Verurteilung zu mindestens einem Jahr Haft (auch auf Bewährung) werden Beamte kraft Gesetzes aus dem Dienst entlassen.

Im aktuellen Fall dürfte der Beamte mit einem Verwarnungsschreiben davon kommen. Mit der Geldbuße und dem (womöglich lebenslangen) Schuldgefühlen ist er mehr als genug gestraft.