Prügelte die Polizei? Fall aus Nürnberg vor Gericht

27.12.2017, 05:38 Uhr

Die Ausgangssituation, die mehr als zwei Jahre zurückliegt, ist bekannt. Ein Nachbar der Familie U. ruft nachts die Polizei, weil deren zweiter Sohn, Benedict U., den Nachbarn mit einem Messer attackiert hat. Auf der Suche nach dem Täter betreten Streifenbeamte wenig später die Wohnung der Familie U. Dort kommt es zu dem Vorfall. Die Polizisten sagen vor Gericht aus (zusammengefasst), Melissa und Mathias U. hätten sie so massiv behindert, dass die Beamten schließlich beide hätten zu Boden bringen und fesseln müssen. Mutter und Sohn U. hingegen sprechen von einer Gewaltorgie einzelner Beamter.

Zwei Punkte werfen Fragen auf

Vorstellbar sind beide Versionen. Melissa U., so viel steht fest, beißt während der Durchsuchung einen der Polizisten in den Bauch. Eine schmerzhafte Verletzung, die durchaus gewalttätige Reaktionen hervorrufen könnte. Aber auch die Darstellung der Beamten vom zunehmenden Widerstand durch Mutter und Sohn erscheint nicht unplausibel. Auffällig ist aus Sicht von Beobachtern, dass sowohl einige der Polizisten als auch die beiden Angeklagten sich an die immerhin 26 Monate zurückliegenden Ereignisse selbst in Details erinnern.

Zwei Punkte in der Darstellung der Angeklagten werfen aus Sicht des Gerichts allerdings Fragen auf. Melissa U. erzählt von einer Situation nach dem Ende des eigentlichen Messer-Vorfalls. Der Nachbar, der von Benedict U. attackiert worden war, sei im Treppenhaus an ihrem Sohn vorbeigegangen. Dabei habe er unvermittelt versucht, Benedict U. das Messer zu entwinden und ihn damit zu verletzen. Wegen dieses Angriffs durch den Nachbarn, den sie immer wieder im Prozess als gewalttätig zu charakterisieren sucht, habe sie die Polizei holen wollen, darauf schließlich verzichtet, weil der Nachbar bereits angerufen habe.

Der Knackpunkt: Als die Streifenbeamten kurz darauf vor ihrer Wohnungstür stehen und nach ihrem Sohn fragen, erwähnt Melissa U. nicht, dass Benedict U. sich auf den Dachboden geflüchtet hat. Vielmehr holt sie dessen Bruder, Mathias U., an die Tür. Weshalb die Angeklagte schweigt, obwohl sie Benedict U. mehr als Opfer denn als Täter sieht, bleibt offen.

Verletzungen passen nicht zu behaupteter Gewalt

Der zweite Punkt: Die Gewalttaten eines der Polizeibeamten gegen sie schildert Melissa U. als ein regelrechtes Trommelfeuer von Faustschlägen und Kniestößen. Als sie später gefesselt am Boden lag, habe der Beamte noch mehrfach gegen ihr Gesicht und ihren Oberkörper getreten. Amtsrichter Kuch verliest dazu diverse Arztberichte, die übereinstimmend oberflächliche Verletzungen dokumentieren und gleichzeitig festhalten, dass weder Schwellungen noch Blutergüsse, geschweige denn Knochenbrüche feststellbar gewesen seien.

Dieses Verletzungsbild passe so überhaupt nicht zu der Gewaltorgie, die Melissa U. geschildert habe, unterstreicht Richter Kuch später in seiner Urteilsbegründung. Auch die dem Gericht vorgelegten Fotos ergäben kein anderes Bild. Beispielsweise müssten nach Tritten gegen den Kopf Fußspuren sichtbar sein, so das Gericht.

Auch die Wohnungsdurchsuchung bei Familie U. war nach Überzeugung des Gerichts zulässig. Es habe Gefahr in Verzug geherrscht. Auf einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss am nächsten Morgen zu warten, hätte die Gefahr eines Verlustes von Beweismitteln (vor allem des Messers) mit sich gebracht. Melissa und Mathias U. verurteilt das Gericht deshalb wegen Widerstands und Körperverletzung zu Geldstrafen von 150 bzw. 120 Tagessätzen à 20 Euro.

Dennoch bleiben Fragen offen. Wenn es stimmt, was Mathias U. ausgesagt hat, dann nahm ihn die Polizei im Schlafanzug, ohne Schuhe, gefesselt mit zur Inspektion. Im Streifenwagen sei er nicht angeschnallt worden. In der Inspektion habe er sich splitternackt ausziehen müssen. Für all dies gäbe es aus Sicht von Beobachtern keinen Anlass, zumal der Täter, Benedict U., zu diesem Zeitpunkt bereits gefasst war.