Scheingenehmigung für die Nordspange

16.2.2012, 07:00 Uhr
Scheingenehmigung für die Nordspange

Die Bedingung lautet, dass vor Baubeginn die durch Löschschäume im Flughafenbereich verursachte Grundwasserbelastung so weit saniert sein muss, dass "eine Verschleppung ausgeschlossen ist." Das heißt, es muss eine Lösung gefunden werden, dass ein Übergreifen der Grundwasserbelastung ausgeschlossen werden kann. Experten haben dafür aber bislang keinen technisch gangbaren Weg gefunden. Insofern dürfte das Vorhaben wahrscheinlich an der Unerfüllbarkeit dieser Bedingung scheitern.

Nichtsdestotrotz verkauft die Regierung von Mittelfranken den Beschluss als Weichenstellung zugunsten der Nordanbindung. Sie preist noch einmal die Vorzüge dieses Straßenbaus und geht auch auf planerische Details ein. Etwa darauf, dass die etwa 3,5 Kilometer lange Strecke rund. 250 Meter südlich des Flughafenrondells beginnt, wo sie über einen Kreisverkehr an die bestehende Flughafenstraße angeschlossen wird. Im Anschluss daran werde die Trasse abgesenkt und zur Unterquerung des Flughafengeländes in einem Tunnel mit einer Gesamtlänge von 1.180 Metern geführt. Etwa 100 Meter nördlich der Flughafengrenze ende der Tunnel und die Trasse werde wieder an die Oberfläche geführt. Danach erfolge der Anschluss an die A3.

Mit der Direktanbindung an die A3 solle der Flughafen Nürnberg unmittelbar an das Bundesfernstraßennetz angebunden werden. Die Regierung verweist dabei auf den Bundesverkehrswegeplan 2003, der das Ziel verfolge, "durch Vernetzung der Verkehrsträger (Intermodalität) ein integriertes Verkehrssystem für das 21.
Jahrhundert zu schaffen". Durch den Bau der Nordanbindung (B 4f) werde die derzeit fehlende Direktanbindung des Flughafens Nürnberg an das Autobahnnetz im Sinne der Intermodalität geschaffen, die Erreichbarkeit des Flughafens für die gesamte Metropolregion über eine leistungsfähige Straßenanbindung gewährleistet und der Flughafenstandort Nürnberg gestärkt.

Das Vorhaben solle außerdem, so heißt es weiter, der Reduzierung des Verkehrs auf den innerstädtischen Straßen dienen. Bisher stehe für den motorisierten Individualverkehr und Güterverkehr zum Flughafen Nürnberg nur eine Erschließung über städtische Straßen zur Verfügung.  Das innerstädtische Straßennetz im Bereich des Flughafens Nürnberg sei aber schon heute nicht mehr geeignet, regionalen und überregionalen Verkehr aufzunehmen.. Die B 4f sorge hier ür eine Verkehrsverlagerung, die sich positiv für die Bewohner des Bierwegs und der östlichen Marienbergstraße auswirke.

Dann folgt allerdings die Bedingung: "Mit dem Bau des aktuell rund 58 Mio. Euro teuren Projektes kann begonnen werden, sobald die durch Löschschäume verursachte Grundwasserbelastung im Flughafenbereich so weit saniert ist, dass eine Verschleppung ausgeschlossen ist." Als weitere Bedingungen nennt die Regierung, dass der Bund die entsprechenden Finanzmittel aus dem Bundesfernstraßenhaushalt bereitstellt und dass gegen den Planfeststellungsbeschluss keine Klagen erhoben werden.

Der Bund Naturschutz hat allerdings bereits eine Klage gegen die Genehmigung durch die Regierung erhoben. Immerhin müssen durch die Nordanbindung auch 11 Hektar Wald gerodet werden.

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