Siebeneinhalb Jahre Haft für den Nürnberger Heckenschützen

14.10.2015, 20:00 Uhr
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen 50-jährigen Rechtsanwalt wegen versuchten Mordes verurteilt.

© dpa Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen 50-jährigen Rechtsanwalt wegen versuchten Mordes verurteilt.

Das Schwurgerichtskammer sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 4. und am 11. November gezielt auf die Südwesttangente schoss. Die Schüsse trafen zwei Fahrzeuge, Insassen wurden glücklicherweise nicht verletzt.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von zwölf  Jahren gefordert. Der Angeklagte hatte die Schüsse gestanden, aber erklären lassen, er habe lediglich Übungsschüsse abgegeben. Aus Sicht der Verteidigung hatten die Beweise nicht gereicht, um die Mordversuche nachzuweisen, daher plädierten die Anwälte für eine Bewährungsstrafe. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der Angeklagte kann Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, dabei wird das Urteil auf Rechtsfehler geprüft, eine erneute Beweisausnahme findet nicht statt. 

Der Fall hatte, als sich während der Ermittlungen herausstellte, dass es sich bei dem Täter ausgerechnet um einen Rechtsanwalt handelt,  bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Umfangreiche Beweisaufnahme habe die Anklagevorwürfe bestätigt. Der Angeklagte hat seit den 90er Jahren eine Vorliebe für Schusswaffen, damals trat er in den Schützenverein ein, 2007 trat er aus dem Verein aus, behielt jedoch weiterhin erlaubnisfreie Waffen.

Als er in die Kavalastraße einzog, besorgte er sich einen Schussfang und schoss in dem zehn Meter langen Flur seiner Wohnung mit erlaubnisfreien Waffen. Im August 2014 wollte er seine Kenntnisse ausbauen, strebte den Jagdschein an und bestellte eine Jagdwaffe in Holland - dort erlaubnisfrei, hier erlaubnispflichtig. Nebenbei bestellte er auch noch ein Zielfernrohr, die Wohnung allein reichte ihm nicht mehr. "Keinen anderen Sinn macht das Zielfernrohr".