Spitzelvorwürfe im Bamf: Amt kündigt Aufklärung an

16.10.2017, 14:58 Uhr
Türkische Asylbewerber verdächtigen laut einem Bericht des Spiegels und des ARD-Magazins Report Mainz türkischstämmige Mitarbeiter deutscher Behörden, sie an regierungstreue Kreise in ihrer Heimat verraten zu haben.

© dpa Türkische Asylbewerber verdächtigen laut einem Bericht des Spiegels und des ARD-Magazins Report Mainz türkischstämmige Mitarbeiter deutscher Behörden, sie an regierungstreue Kreise in ihrer Heimat verraten zu haben.

Nach den Spitzelvorwürfen gegen Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Behörde eine "sehr genaue und umfassende" Untersuchung angekündigt. Dies teilte eine Sprecherin am Montag in Nürnberg mit. Türkische Asylbewerber verdächtigen laut einem Bericht des Spiegels und des ARD-Magazins Report Mainz türkischstämmige Mitarbeiter deutscher Behörden, sie an regierungstreue Kreise in ihrer Heimat verraten zu haben. Nach Gesprächen im Bamf oder in einer Ausländerbehörde seien sie in türkischen Zeitungen oder Fernsehsendern unter Nennung ihres deutschen Aufenthaltsorts als Terroristen diffamiert worden. In mindestens zwei Fällen soll die Polizei ermitteln.

"Die in der Berichterstattung des Spiegels thematisierten Fälle konnten anhand der Informationen, die uns die Spiegel-Redaktion zu den Fällen gegeben haben, nicht nachvollzogen werden", teilte die Bamf-Sprecherin mit. Man habe lediglich festgestellt, "dass es keine zentralen Beschwerden zu diesen Sachverhalten gegeben hat".

16 Beschwerden wegen Verstößen der Neutralitätspflicht

Wegen Verletzung der Neutralitätspflicht habe es seit Mai 2017 insgesamt 16 Beschwerden gegen Bamf-Mitarbeiter gegeben. In drei Fällen sei die Zusammenarbeit beendet worden. Und in 15 Fällen sei in diesem Jahr die Zusammenarbeit mit Dolmetschern beendet worden. Die Sprecherin betonte: "Keiner dieser Fälle passt jedoch auf die Konstellation, die in den Medienberichten skizziert wurde."

Aufgabe der Dolmetscher sei es, das Gesagte wörtlich zu übersetzen. Daher "verbieten sich persönliche Meinungsäußerungen, ggf. verbunden mit Vorurteilen oder Bewertungen, zu Abstammung der Antragsteller, zu deren Religion, zu politischen Parteien usw." Die Asylbewerber könnten Unstimmigkeiten jederzeit an das Amt oder die Sicherheitsbehörden melden. Auch während der Anhörung könnten sie um einen anderen Dolmetscher bitten. Seien Beschwerden berechtigt, werde der Übersetzer vom Bundesamt nicht mehr gebucht. "Für den Antragsteller entstehen keine Nachteile, er erhält einen neuen Anhörungstermin."

Von den etwa 7500 Dolmetschern, die für das Bamf arbeiten, seien knapp 500 Sprachmittler für Türkisch. Die Dolmetscher arbeiten ausschließlich freiberuflich für das Bundesamt.

Wer Übersetzer beim Bamf werden will, muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Sicherheitsbehörden zustimmen. "Die fachliche Befähigung wird im Rahmen der Vertragsverhandlungen und während der ersten Einsätze vor Ort überprüft." Die Außenstellen des Bundesamts bewerteten Qualifikation, persönliche Zuverlässigkeit und Integrität dann anhand eines Standardfragebogens.

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