Stadt Nürnberg streicht Ruhezeit-Verordnung

6.5.2015, 06:00 Uhr

Der Grund: Die dort vorgeschriebenen Ruhezeiten sind über andere rechtliche Regelungen ohnehin schon in ähnlicher Weise festgeschrieben. Das Feiertagsgesetz verbietet lärmende Haus- und Gartenarbeiten sonn- und feiertags.

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung legt fest, dass von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr Rasenmäher, Schredder und Co. genutzt werden dürfen. In der staatlichen Verordnung ist zudem festgelegt, dass lärmintensive Geräte wie Laubbläser zwischen 13 und 15 sowie ab 17 Uhr nicht verwendet werden dürfen. Die städtische Verordnung hatte mit Lärm verbundene Haus- und Gartenarbeiten zwischen 12 und 15 sowie ab 19 Uhr untersagt.

Klaus Köppel, Chef des Umweltamtes, sagte im Umweltausschuss des Stadtrats, dass sich zwar viele Bürger am Umwelttelefon über Lärm beschweren – aber sie schilderten dabei oft Fälle, die mit der besagten Verordnung zur Haus- und Gartenarbeit ohnehin nicht geregelt werden könnten.

Wenn zum Beispiel jemand eine Baustelle vor seiner Tür habe, falle dies nicht unter diese Verordnung. Die Verwaltung schlug daher den Stadträten vor, die Verordnung, die im Oktober 2015 ausläuft, nicht mehr zu verlängern. Nach einem Jahr Testlauf soll dann nochmals über die Auswirkungen der Entscheidung im Umweltausschuss beraten werden. SPD, CSU, Grüne und ÖDP stimmten diesem Vorschlag der Verwaltung zu.

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