Straßenbahnlinie 4: Weiter Streit um Grundstück "Am Wegfeld"

15.6.2014, 06:00 Uhr
So soll die Straßenbahntrasse zwischen Thon und Am Wegfeld einmal aussehen.

© VAG So soll die Straßenbahntrasse zwischen Thon und Am Wegfeld einmal aussehen.

Die Vorarbeiten für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 von der Endhaltestelle Thon bis zur Station „Am Wegfeld“ haben schon begonnen, doch der Streit ums Geld dauert an. Mittlerweile hat die VAG ein Enteignungsverfahren eingeleitet. Beim Ortstermin mit Thomas Maurer vom Rechtsamt, das für die Enteignung zuständig ist, machte die Eigentümerin des größeren der beiden Grundstücke, um die noch gerungen wird, ihrem Ärger erneut Luft. Das Angebot der VAG könne sie nicht akzeptieren.

Peter Höfler, der stellvertretende Kreisobmann des Bauernverbands, war auf ihren Wunsch ebenfalls zum Besichtigungstermin erschienen. „Was den Eigentümern angeboten wird, ist eine Frechheit“, sagt er. „Das hier ist ein Filetgrundstück und soll zum Ackerlandpreis verkauft werden.“ Insgesamt geht es um eine Fläche von 12.000 Quadratmetern, die VAG will einen Preis von höchstens 25 Euro pro Quadratmeter zahlen. Höfler fordert die Einstufung des Areals als Bau-Erwartungsland. „Es ist ein Schlüsselgrundstück für die Weiterentwicklung der Erlanger Straße“.

Die mündliche Verhandlung aller Beteiligten mit der Enteignungsbehörde findet Ende Juni im Rathaus statt. Denkbar ist, dass die Behörde eine „vorzeitige Besitzeinweisung“ ausspricht. Das bayerische Baurecht räumt diese Möglichkeit bei dringlichen Projekten ein, die der Allgemeinheit dienen, etwa wenn es um den Bau von Straßen geht. Einem Eigentümer wird in diesem Falle der Besitz des betroffenen Grundstücks entzogen, der  Maßnahmenträger, in diesem Fall die VAG, wird Besitzer – und kann mit dem Bau beginnen. Die Eigentumsrechte bleiben davon allerdings unberührt. Was dann folgt, sind die Enteignung und das Ringen um die Höhe der Entschädigung. Dabei spielt auch die Qualität des Areals eine Rolle. Der Pächter, dessen Eissalat gerade auf dem Feld wächst, bescheinigt dem Boden eine sehr gute Qualität. „Aus landwirtschaftlicher Sicht ist das ein hochwertiges Grundstück.

Sie sei durchaus bereit zu verkaufen, sagt die Eigentümerin. „Aber nicht für den Preis eines Butterbrots.“ Die VAG wiederum beruft sich auf den Flächennutzungsplan der Stadt, der das Gelände als Ackerland ausweist. Falls sich beide Parteien im Enteignungsverfahren nicht auf eine  Entschädigungssumme einigen können, wird ein Gutachter hinzugezogen, der den Wert des Grundstücks ermittelt. „Auch Ackerland ist heute nicht mehr für einen Preis von 25 Euro pro Quadratmeter zu haben“, sagt der Grundstückspächter, der wohl bis Ende Juli das Feld räumen muss.

Man habe vonseiten der Stadt versucht, die VAG zu unterstützen, sagt Wirtschaftsreferent Michael Fraas. Mit vielen Grundstückseignern habe eine Einigung erzielt werden können. Leider aber eben nicht mit allen.

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