Suizid des SEK-Beamten wird akribisch untersucht

25.1.2017, 05:54 Uhr
In der Wallensteinstraße hatte ein SEK-Beamter Suizid begangen. Der Fall wird akribisch untersucht.

© NEWS5 / Grundmann In der Wallensteinstraße hatte ein SEK-Beamter Suizid begangen. Der Fall wird akribisch untersucht.

Jedes Jahr nehmen sich etwa 10.000 Menschen in Deutschland das Leben. Statistisch gesehen sind das allein in Nürnberg mehr als 60 Suizide. In praktisch allen Fällen fährt die Kripo das ganze Programm: Spurensicherung durch den Kriminaldauerdienst, Umfeld-Ermittlungen zur Vorgeschichte des Betroffenen und zu möglichen Suizidgründen, Leichenschau. Die Staatsanwaltschaft ordnet gegebenenfalls auch die Obduktion des/der Verstorbenen an, um die genaue Todesursache zweifelsfrei festzustellen. Dieses "Todesermittlungsverfahren" schreibt Paragraf 159 der Strafprozessordnung (StPO) für jeden unnatürlichen Todesfall vor.

Ziel ist es, die Möglichkeit eines Verbrechens auszuschließen. Ergeben die Ermittlungen, dass der Tod weder durch einen Unfall noch durch einen Mord verursacht wurde, gehen die Akten an die Staatsanwaltschaft. Denn nur sie kann den Abschluss beziehungsweise die Einstellung der Ermittlungen entscheiden. In der Regel vergehen drei Tage bis zu dieser Entscheidung - und der Freigabe des Leichnams.

SEK-Beamter mit Leib und Seele

Im Fall des SEK-Beamten werden die Ermittler ganz besonders akribisch arbeiten. Zum einen brauchen Vorgesetzte und Kollegen des Verstorbenen Gewissheit. Der 45-Jährige galt als sehr befähigt und absolut zuverlässig. Und er war mit Leib und Seele SEK-Beamter, hört man auf dem Polizeiareal an der Wallensteinstraße. Dass in Medienberichten nun über eine Verbindung des Beamten zu "Reichsbürgern" spekuliert wird, hat nicht nur beim Spezialeinsatzkommando Nordbayern (SEK) für Unruhe gesorgt, das ebenfalls an der Wallensteinstraße untergebracht ist. Die ersten Ermittlungen haben jedenfalls keinerlei Hinweise auf solche Verbindungen – geschweige denn einen Verdacht – ergeben, heißt es dazu in gut unterrichteten Polizeikreisen.

Sehr ausgeprägt sind dagegen offenbar die Verbindungen der beiden Polizeibeamten aus dem Bereich Ansbach, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Hauptkommissar (50), ein freigestellter Personalrat, und der Oberkommissar (49), Mitglied einer Zivilen Einsatzgruppe (ZEG), unterhielten zu dem Todesschützen von Georgensgmünd nicht nur Telefon- und Internetkontakte. Mindestens zweimal kam es auch zu persönlichen Treffen mit Wolfgang P., bestätigte Oberstaatsanwältin Anita Traud, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Der 49 Jahre alte "Reichsbürger" hatte am 19. Oktober einen Nürnberger SEK-Beamten niedergeschossen. Der 32-Jährige erlag den lebensgefährlichen Verletzungen wenig später.

Einiges spricht dafür, dass Wolfgang P. vor dem SEK-Einsatz gewarnt worden sein könnte. Zum Beispiel die Tatsache, dass er einen Teil seiner gut 30 Schusswaffen in einem Waldstück zwischen Schwanstetten und Rednitzhembach versteckt hatte. Genau hier liegt das zweite Motiv für die Ermittler der SoKo Reichsbürger, auch den Freitod des 45-jährigen SEK-Beamten und dessen Gründe sehr genau zu untersuchen – ebenso wie das Kontaktegeflecht des freigestellten Personalrats.

Sollte sich nämlich am Ende erweisen, dass Wolfgang P. von irgendeiner Polizeiquelle gewarnt wurde, dann würde sich auch die juristische Situation des "Reichsbürgers" fundamental verändern: Die Staatsanwaltschaft würde die tödlichen Schüsse von Georgensgmünd nicht mehr als Totschlag werten, sondern als Mord.

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