Taxifahrer soll Fahrgäste verprügelt und bedroht haben

27.1.2015, 06:00 Uhr

Die Anklage wirft dem Taxifahrer (Verteidiger Andreas Ophoff) vor, im Frühjahr 2014 mit zwei Fahrgästen in Streit über den Fahrpreis geraten zu sein. Bei einer anschließenden Rangelei mit einem der beiden Fahrgäste soll er ein Messer gezogen und gedroht haben, ihn "fertigzumachen". Sein Kontrahent erlitt dabei einen Kratzer am Arm und eine blutende Schnittwunde an der Hand.

„Das war alles ganz anders“, sagt der 52-Jährige vor Gericht. In seiner Version dessen, was in der Nacht passiert ist, ist er das Opfer. Ihm sei es schon komisch vorgekommen, dass der Mann und die Frau nicht beide hinten in das Taxi eingestiegen sind. Als dann nach einer Strecke von gerade einmal rund 700 Metern das Ziel der beiden erreicht war, stoppte er das Taxameter. „Sechs Euro vierzig hat es angezeigt“, sagt er.

Der Mann, der vorne im Wagen Platz genommen hatte, habe ihm einen Geldschein ins Gesicht geworfen. „Ich habe ihm dann gesagt, dass ich nicht umsonst nachts um drei Taxi fahre und er mir das Geld auch anständig geben könne“, sagt der 52-Jährige. Der Fahrgast habe dann eine Quittung verlangt. „Als ich die ausstellen wollte, hat er das Geld genommen und ist davongelaufen.“

Ordnungsgeld gegen die Geschädigten

Der Fahrer wollte dies nicht auf sich sitzen lassen. „Ich habe die Verfolgung aufgenommen“, sagt er. Der Mann habe ihm dann einen Faustschlag verpasst, als er zu Boden ging, habe er mit dem Fuß nachgetreten. Als der Fahrgast von seiner Begleiterin weggezogen wurde, so der Taxifahrer, habe er über die Zentrale stillen Alarm ausgelöst und aus seinem Wagen ein Taschenmesser geholt. „Nur zu meinem Schutz“, sagt der 52-Jährige. Dann habe er den Mann festgehalten, bis die Polizei kam.

Dass die beiden Fahrgäste derartige Vorwürfe gegen ihn erheben, kann er sich nur dadurch erklären, dass sie von ihrem eigenen Fehlverhalten ablenken wollen. Die beiden Fahrgäste sind gestern indes nicht als Zeugen vor Gericht erschienen. Amtsrichterin Marion Schmidt verdonnerte die beiden deshalb zu einem Ordnungsgeld in Höhe von je 200 Euro, ersatzweise je zwei Tage Ordnungshaft. Der Prozess wird fortgesetzt.

2 Kommentare