Todesfahrer mit mindestens 150 km/h unterwegs

13.6.2014, 18:03 Uhr
Bürgermeister Vogel will  in der kommenden Woche zusammen mit Vertretern der Polizei, des Ordnungsamtes, städtischen Verkehrsplanern und Ordnungskräften mögliche Konsequenzen aus dem Unfall erörtern.

© ToMa Bürgermeister Vogel will in der kommenden Woche zusammen mit Vertretern der Polizei, des Ordnungsamtes, städtischen Verkehrsplanern und Ordnungskräften mögliche Konsequenzen aus dem Unfall erörtern.

Nach dem tragischen Unfalltod einer jungen Skaterin in Nürnberg haben sich Hinweise verdichtet, dass der inzwischen inhaftierte Raser die alte NS-Aufmarschstraße als illegale Rennstrecke nutzte. Zeugen hätten den Ermittlern berichtet, der Autofahrer sei die sogenannte Große Straße mehrfach auf- und abgefahren. Dabei habe er seinen Wagen auf mindestens Tempo 150 beschleunigt, berichtete eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am Freitag.

Auf der früheren NS-Aufmarschstraße ist maximal Tempo 50 erlaubt. Die Sprecherin der Anklagebehörde stellte aber zugleich klar: „Es ist nicht erwiesen, dass der Mann die Große Straße auch zum Unfallzeitpunkt mit diesem Tempo befuhr. Zeugen haben aber berichtet, dass der Mann die Große Straße mehrfach auf- und abfuhr und dabei seinen Wagen jedes Mal stark beschleunigt hat.“

Auch lägen die Analysen des Unfallgutachters zur Höhe des Tempos noch nicht vor. Der Mann, der auch am Freitag zu dem Unfallhergang schwieg, hatte am Mittwoch auf der Großen Straße die 18 Jahre alte Skaterin angefahren und tödlich verletzt. Die junge Frau hatte zusammen mit ihrer Schwester die in der NS-Zeit entstandene breite Aufmarschstraße auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände überqueren wollen. Dabei wurde sie von dem Wagen des 27-Jährigen erfasst und etwa 50 Meter weit geschleudert.

Sie starb trotz der Wiederbelebungsversuche der Rettungskräfte noch an der Unfallstelle. Die Stadt Nürnberg reagierte unterdessen mit Betroffenheit auf den Tod der 18-Jährigen. Bürgermeister Christian Vogel (SPD) kündigte am Freitag eine Überprüfung der Sicherheitslage auf der Großen Straße an.

Am 16. Juni einigten sich Vogel, Vertreter der Polizei, des Ordnungsamtes sowie städtische Verkehrsplaner und Ordnungskräfte darauf, die Möglichkeit einer dauerhaften Tempo-30-Zone sowie den Einbau von Bodenschwellen zu prüfen.

Da die direkt ans Messegelände angrenzende Große Straße als Parkplatz genutzt wird, ist eine Sperrung der 60 Meter breiten Betontrasse für Autos allerdings nur schwer möglich.

Der Artikel wurde am 16. Juni ergänzt um die Ergebnisse der Expertenrunde im Rathaus.