Tritt gegen Kopf: Mann muss für sechs Jahre ins Gefängnis

29.11.2014, 09:40 Uhr

Die Richter des Schwurgerichts sahen es als erwiesen an, dass der 24-Jährige aus Westmittelfranken einen Gleichaltrigen in der Nacht zum Ostermontag zunächst mit einem Faustschlag niedergeschlagen hat und dem Bewusstlosen dann mit dem Fuß noch ins Gesicht getreten hat.

Wer so etwas tue, so der Vorsitzende Richter Gerhard Neuhof, nehme den Tod des Opfers in Kauf. Dass Tritte gegen den Kopf tödlich enden können, wisse jedermann. Ein Physiotherapeut mit medizinischer Vorbildung müsse es erst recht wissen. Der Geschädigte, ein 24 Jahre alter Student aus dem Raum Neumarkt zog sich bei der Attacke schwere Kopfverletzungen zu. Monatelang konnte er nicht in die Uni gehen, bis heute leidet er an den Folgen.

Mehrfach gelogen

Der Angeklagte hatte 6000 Euro Schmerzensgeld übergeben lassen, weitere Zahlung hatte er von einer Strafe auf Bewährung abhängig gemacht. Der hochgewachsene Mann, der eine sportliche Karriere als Fußballer und Bodybuilder hinter sich hat, hatte am Tag nach der Tat bei der Polizei einen heftigen Fußtritt in Elfmetermanier eingeräumt. Später hatte er die Aussage zurückgezogen und von einer Notwehrsituation gesprochen. Der Vorsitzende Richter sagte dazu: „Der Angeklagte hat nachweislich mehrfach gelogen und seine Angaben häufig geändert.“ Bei einem von Schuldeinsicht und Reue getragenen Geständnis wäre die Strafe niedriger ausgefallen, so der Richter.

Glaubhaft hielt das Gericht dagegen mehrere Zeugen, die immer wieder die gleiche Tatversion schilderten: Demnach riss der Angeklagte sein Oberteil vom Leib und ging auf den Studenten los. „Er fiel um wie ein Baumstamm“, erinnerte sich ein Augenzeuge an die Folgen des Faustschlags. Die Zeugen schilderten auch, dass der Angeklagte von seinem Opfer weggezogen werden musste.

Ein wegen Beihilfe angeklagter 23-Jähriger wurde freigesprochen. Das Gericht ging zwar davon aus, dass der Nürnberger den Physiotherapeuten angefeuert hat, war aber nicht sicher, ob der 24-Jährige dies auch mitbekommen hat.

Gerhard Neuhof nutzte gestern seine Urteilsbegründung für massive Kritik am Verhalten von Verteidiger Malte Magold: Der Rechtsanwalt habe in einem Rundumschlag Staatsanwaltschaft, Sachverständige und Polizei verunglimpft. Unter anderem habe er den ermittelnden Kripo-Beamten Täuschung vorgeworfen. Magold sei es bei seinen Anträgen nicht um Rechtsfindung, sondern um Show gegangen. Sein Verhalten könnte strafrechtliche Konsequenzen haben, so der Vorsitzende Richter.

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