Übergriffe an Frauentormauer: Zwei Asylbewerber verurteilt

14.6.2016, 10:18 Uhr

Die beiden Iraner sind seit Herbst 2015 in Deutschland, sie leben in einer Unterkunft in Langwasser, der 27-jährige Hassan H. (Name geändert) hat sich bereits entschlossen, wieder in sein Heimatland zurückzukehren. Mustafa L. (25, Name geändert) will bleiben, sein Deutschkurs beginnt diesen Donnerstag. Gemeinsam ist beiden, dass sie nie mehr vor einem Gericht erscheinen wollen. Ihre Reue bekunden sie wortreich.

Am 7. Februar 2016 wurde einer Frau an der Frauentormauer das Handy entrissen - der Haupttäter ist bereits ausgereist, Mustafa L. leistete aber tatkräftige Hilfe: Vor dem Amtsgericht gibt er zu, der Frau den Weg blockiert zu haben, angeblich nur, damit sein Bekannter sie kennenlernen konnte. Obwohl er gesehen habe, dass die Frau Angst hatte, ließ er nicht locker. "Sie hat nicht geschrien oder sich gewehrt", lässt er seine Dolmetscherin ausrichten. Sein Bekannter habe das Mobiltelefon der Frau genommen und war damit davongerannt, er sei gefolgt.

Dieses Festhalten kommentiert der Staatsanwalt mit einem "Frauenbild, das mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist", und sieht den Tatbestand der Nötigung erfüllt, eine Wertung, der sich das Schöffengericht im Urteil anschließt. Der Angeklagte Mustafa L. will betrunken gewesen sein. Das sei in dieser Zeit häufig vorgekommen, sein Bruder sei kurz zuvor bei einem Unfall gestorben, die perspektivlose Situation in Deutschland habe ihn zusätzlich belastet. Wie es genau gewesen war, lässt sich nicht mehr feststellen. Die wichtigste Zeugin, das Opfer, hat sich immer noch nicht gemeldet.

Tour in den Rosengarten

Eine Woche später kam es an der Frauentormauer zum nächsten Vorfall. In einer Gruppe mit weiteren Asylbewerbern waren die beiden Angeklagten in der Stadt unterwegs und tranken Wodka. In den Rosengarten gingen sie, weil sie Sex gegen Geld anbieten wollten, behaupten beide.

Tatsächlich aber raubten sie den 52-jährigen Michael F. (Name geändert) aus. Er berichtet im Zeugenstand, dass er den Homosexuellen-Treffpunkt im Rosengarten gerade verlassen wollte, da ihm angesichts der Gruppe mulmig geworden war. Von den 80 Euro im Geldbeutel ging die Gruppe anschließend Döner essen. Das Essen in der Unterkunft sei ungenießbar, das Taschengeld knapp, berichten die Angeklagten.

Für Michael F. aber war der Ärger groß, die Täter hatten auch seinen Schlüsselbund mit dem Firmenschlüssel mitgenommen, die Schließanlage musste getauscht werden. Mustafa L. erhielt 14 Monate für beide Straftaten auf Bewährung, Hassan H. ein Jahr. Beide müssen 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.