VGN geht gegen unrechtmäßige MobiCard-Nutzung vor

18.8.2016, 18:02 Uhr
Die Mobicard ist beliebt - allerdings nutzen manche Kunden die Karte für ihr eigenes Geschäft.

© Björn Bischoff Die Mobicard ist beliebt - allerdings nutzen manche Kunden die Karte für ihr eigenes Geschäft.

Die Geschäftsbedingungen sind unmissverständlich: "Die MobiCard darf unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden. Es darf keine Leihgebühr oder Ähnliches verlangt werden. Dies wäre ein Verstoß gegen die Tarifbestimmungen", schreibt der Verkehrsverbund auf seiner Homepage. Im Falle eines kommerziellen Vertriebs behalte man sich juristische Schritte vor.

Und so erhielten unter anderem einige Verleihstellen im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Post vom VGN und haben daraufhin den Verleih eingestellt. "Wir haben keine MobiCard-Detektive, aber wenn wir etwas von einem gewerblichen, also unrechtmäßigen Vertrieb mitbekommen, gehen wir dagegen vor", bestätigt VGN-Sprecher Manfred Rupp.

In erster Linie sei diese flexible Fahrkarte für die Nutzung durch Familien gedacht, und auch gegen die unentgeltliche Weitergabe von Kommunen oder sozialen Einrichtungen an finanziell schlechter gestellte Menschen ist laut Rupp nichts einzuwenden. In der Vergangenheit hatten sich deshalb auch immer wieder Politiker in der Region dafür eingesetzt, dass ein gewisser "grauer Markt" stillschweigend akzeptiert werden solle. Ein rein kostendeckender Verleih der MobiCard müsse möglich sein — so deren Forderung.

"Es entspricht aber nicht der Idee der MobiCard, wenn zum Beispiel Einzelhändler diese Tickets für mehrere Euro Gebühr pro Tag verleihen", erklärt Manfred Rupp. Der VGN habe in der Vergangenheit deshalb auch manche Geschäfte angeschrieben, die bis zu 20 MobiCards im Angebot hatten. "Einige Verleiher wollten mit diesem Verleih Laufkundschaft anlocken, manche haben damit wohl auch einen  gewissen finanziellen Gewinn gemacht."

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