Weil Hunde nicht ins Büro dürfen: Frau sperrt Tiere in Wohnwagen

31.1.2015, 13:54 Uhr

Was war passiert? Susi B. (Name geändert) wusste nicht, wohin mit ihren drei Hunden. Also kaufte sie kurzerhand einen Wohnwagen. Wenn sie jetzt arbeitet, parkt sie ihr Auto samt Anhänger vor dem Büro und sperrt die Tiere dort ein. Einer Amtstierärztin passte das gar nicht. Sie meint, die Tiere haben in dem Anhänger viel zu wenig Platz. In der Tat, der Gesetzgeber schreibt vor, dass den Vierbeinern – je nach ihrer Größe – eine bestimmte Fläche zur Verfügung stehen muss. Bei Susi B.’s Hunden wären das zwölf Quadratmeter. Die Grundfläche des Anhängers beträgt jedoch gerade ein Drittel davon. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz flatterte der Hundehalterin deshalb ein Bußgeldbescheid ins Haus – den wollte sie nicht akzeptieren und zog vor Gericht.

„Wenn das Problem nicht lösbar wäre, würden alle Hundebesitzer in Nürnberg einen Wohnwagen vor die Arbeit stellen“, sagt die Amtstierärztin. Sie schlägt vor, dass sich Susi B. um einen Hundesitter kümmert. „Die drei sind aber doch Mamakinder“, sagt indes Susi B., „sie flippen total aus, wenn ich nicht in der Nähe bin.“

Nicht das erste Mal Strafe kassiert

Um zu beweisen, dass es die Tiere sehr gut bei ihr haben, ist Susi B. mitsamt Wohnwagen vorgefahren. Amtsrichter Matthias Biehler packt die Gelegenheit beim Schopf und verlagert die Verhandlung kurzerhand nach draußen. Als Susi B. die Wohnwagentür öffnet, springen die drei kleinen Hunde sofort heraus und an den Beinen des Richters hoch. „Der Anhänger ist zu klein“, bekräftigt die Amtstierärztin. Vielleicht ist das der Grund, warum eines der Tiere nicht zurück in den Wagen will.

„Das ist eine eindeutige Weigerungshaltung“, sagt die Tierärztin, als „Krümel“ zitternd vor dem Wagen sitzt. „Das liegt daran, dass er Arthrose hat und es schmerzt, wenn er hineinhüpfen muss“, sagt indes Susi B. Als das verängstigte Tier dann auch noch davonläuft, ruft sie ihm hinterher: „Krümelkind, Du brauchst keine Angst haben.“

Im Sitzungssaal erläutert Amtsrichter Biehler Susi B., dass er keine Chance auf einen Erfolg des Einspruchs gegen die Strafe sieht. „So geht es halt nicht“, sagt er. Unter Tränen nimmt Susi B. den Einspruch zurück.

Wenn sie an der Art der Hundehaltung nichts ändert, wird sie wieder Probleme mit der Amtstierärztin bekommen – es war nicht das erste Mal, dass sie wegen „Krümel“ und Co. mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.

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