Zu schnell in der 30er-Zone: Arbeiten Blitzer ungenau?

26.3.2013, 21:11 Uhr
Mit 61 km/h soll eine Krankenschwester in der Tempo 30-Zone unterwegs gewesen sein.

© dpa Mit 61 km/h soll eine Krankenschwester in der Tempo 30-Zone unterwegs gewesen sein.

Eigentlich ging es um eine Lappalie, die Amtsrichter Matthias Biehler zu verhandeln hatte: Eine Krankenschwester war im Januar in der Siedlerstraße im Nürnberger Stadtteil Zabo geblitzt worden. Angeblich mit 61 km/h in der 30er-Zone.

Sie hatte zugegeben, dass sie am Steuer gesessen hatte. Doch sie misstraute der Technik: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich so schnell gefahren bin, schließlich ist da ein Sportplatz und da sind oft Kinder“, erklärte die zweifache Mutter – und ihr Anwalt Michael J. Bridts gab ihr recht. Er glaubt, dass das Gerät, das die Stadt Nürnberg verwendet hatte, ungenau arbeitet. Andere Städte — wie beispielsweise Aachen — hätten diese Technik wegen fehlerhafter Software buchstäblich aus dem Verkehr gezogen.

„Es kann doch nicht sein, dass das Gericht Bescheide von Behörden als unumstößlich hinnimmt“, erklärte Michael J. Bridts dem Richter. Er glaubt, dass viele Autofahrer von Kommunen zu Unrecht abgezockt werden – weil das Gerät „Poliscan Speed“ schlicht und einfach falsche Messdaten liefere.

„Auch in Nürnberg ist das sicher der Fall“, so der Münchner Jurist. Kassiert die Stadt mit ungenauen Blitzern zu Unrecht Tausende von Euro von den Autofahrern? Nachdem sich seine Mandantin an ihn gewandt hatte, war er bei der Recherche zufällig auf ein Urteil des Amtsgerichts Aachen gestoßen. Es hatte eine Autofahrerin freigesprochen.

„Beim Gericht sind nicht zu überwindende Zweifel an der Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ,Poliscan Speed’ entstanden“, hieß es im Urteil vom Dezember letzten Jahres. Bei dem Verfahren handele es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren. Also eine Technik, bei der Anwendung und Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind.

Anwalt Bridts beantragte Freispruch für seine Mandantin. Doch Richter Biehler urteilte anders: Die Autofahrerin müsse 160 Euro Bußgeld zahlen und einen Monat lang auf ihr Auto verzichten. „Ich habe keinen Zweifel, dass Sie die Geschwindigkeit überschritten haben“, begründete er. Er blieb bei der Überzeugung, dass das Gerät einwandfrei funktioniert hat. „Für mich gibt es keinen Anhaltspunkt, dass ein Fehler passiert ist.“

Andere Gerichte sehen „Poliscan Speed“ weit kritischer: Auch ein Richter in Herford hat kürzlich einen Autofahrer freigesprochen. „Dabei schloss sich das Gericht im Wesentlichen der Argumentation des Amtsgerichts Aachen an“, teilt etwa anwalt.de auf seiner Homepage mit. Sollte das Urteil Schule machen, werden wohl bald mehr Autofahrer klagen.

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