OLG Nürnberg verhandelt tödlichen Schiffsunfall auf dem Main

8.7.2015, 21:44 Uhr
Wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Schiffsverkehrs steht seit Mittwoch der Fahrer dieses Bootes vor dem Oberlandesgericht in Nürnberg.

© dpa Wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Schiffsverkehrs steht seit Mittwoch der Fahrer dieses Bootes vor dem Oberlandesgericht in Nürnberg.

Zwei junge Leute sterben, als 2013 in einer Mai-Nacht auf dem Main bei Aschaffenburg ein Sportboot mit einem Güterschiff zusammenstößt: Wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Schiffsverkehrs steht seit Mittwoch der Fahrer des Bootes vor dem Oberlandesgericht in Nürnberg.

Bei der Kollision waren alle vier Insassen über Bord geschleudert worden. Eine 22 Jahre alte Frau und ein 25-jähriger Mann ertranken.Ihre Leichen wurden erst Tage später gefunden. Der 28 Jahre alte Fahrer und eine heute 21-Jährige konnten sich ans Ufer retten. Im Oktober 2014 hatte das Amtsgericht Würzburg den 28-Jährigen zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Nächtliches Picknick

Die vierköpfige Gruppe war an Pfingsten nachts mit dem Boot des Angeklagten zur einer Insel im Main gefahren. Dort hatten sie eine Art Picknick gemacht und Musik gehört. Gegen 3 Uhr wollten sie zurück nach Aschaffenburg fahren, wie die 21-Jährige am Mittwoch als Zeugin berichtete.

Es sei sehr dunkel gewesen und man habe kaum etwas gesehen. Nach nur wenigen Minuten Fahrt sei wie aus dem Nichts das Gütermotorschiff aufgetaucht und es kam zur Kollision.

Die 21-Jährige erlitt bei dem Unfall Prellungen, der Angeklagte zog sich mehrere Knochenbrüche zu. Ein Alkoholtest ergab bei ihm einen Wert von etwa einer Promille zum Unfallzeitpunkt. Der 28-Jährige ist nach eigenen Angaben wegen des Unfalls in Psychotherapie und leidet an Schlafstörungen. Eine angebotene Schadenersatzzahlung an die Eltern der Getöteten wiesen diese zurück. Parallel zum Strafprozess laufen Zivilverfahren.

Sowohl Anklage als auch Verteidigung hatten Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Zweite Instanz ist der zweite Strafsenat des OLG als Schifffahrts-Obergericht in Bayern. Nach insgesamt fünf Verhandlungstagen soll am 20. Juli ein Urteil gesprochen werden.

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