Rapper Kollegah muss 46.000 Euro wegen Schlägerei zahlen

16.3.2015, 14:20 Uhr
Rapper Kollegah muss 46.000 Euro wegen Schlägerei zahlen

© dpa

Der Prozess gegen den Rapper Kollegah wegen einer Disco-Schlägerei ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Der 30-Jährige zahlt insgesamt 46.000 Euro vor allem an gemeinnützige Einrichtungen, aber auch an die beiden Geschädigten. Dafür stimmte die Staatsanwaltschaft am Montag im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Traunstein der Einstellung des Verfahrens zu. 

Kollegah war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll im Sommer 2013 einen Gast nach einem Auftritt in Freilassing niedergeschlagen und dessen Bekannten das Nasenbein gebrochen haben. Das Amtsgericht Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land) hatte den Sänger im Herbst 2014 mangels Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein. Sie hatte eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung gefordert.

In beiden Verfahren stand Aussage gegen Aussage. Kollegah behauptete stets, in jener Nacht zum 29. Juni 2013 aus Notwehr gehandelt zu haben. Er sei von einem Discobesucher getreten und geschlagen, ja sogar gewürgt worden, sagte der Jurastudent aus - nicht umgekehrt. Dagegen habe er sich gewehrt und um sich geschlagen. Dem widersprachen die von der Staatsanwaltschaft als Opfer angesehenen Österreicher im Alter von 26 und 27 Jahren. Sie seien vielmehr von dem Sänger geschlagen worden, nachdem ein Unbeteiligter aus einer Ecke „Kollegah, Du Hurensohn“ gerufen habe.

Von den 46.000 Euro gehen 40.000 Euro an Organisationen wie Frauen- und Mädchennotruf oder die Caritas-Hospizinitiative. Je 3000 Euro bekommen die beiden Geschädigten der Schlägerei. Am zweiten Prozesstag des Berufungsverfahrens war bereits über weitere Verhandlungstermine und sogar eine Ortsbesichtigung gesprochen worden, ehe der Anwalt von Kollegah die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung vorschlug. In einem Rechtsgespräch einigten sich die Parteien schließlich auf die Höhe der Summe. Danach verkündete die Vorsitzende Richterin die Einstellung des Verfahrens.

"Lesen können Sie aber?"

In dem Traunsteiner Verfahren prallten zwei Welten aufeinander. Einzelne Zeugen duzten die Staatsanwältin, die Vorsitzende verschaffte sich hingegen Respekt und scheute sich nicht, einen Zeugen zu fragen: „Lesen können Sie aber?“. Im Zuschauerraum saßen etliche jugendliche Fans des Rappers.

Nach Ende des Verfahrens hatte es Kollegah eilig. Wortlos ging er an den Kamerateams und wartenden Journalisten vorbei. Er würdigte sie keines Blickes und verweigerte jegliche Auskunft darüber, ob er mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden ist. Der Stil von Kollegah ist stark an den Gangsta-Rap angelehnt. Der Sänger selbst sprach mehrfach von Zuhälter-Rap. Sein jüngstes Album „King“ brach Verkaufsrekorde und landete an der Spitze der deutschen Charts.

Dieser Artikel wurde um 14.20 Uhr aktualisiert.

 

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