Richter will Prozess gegen Ex-Vorstände der BayernLB einstellen

25.8.2014, 13:20 Uhr
Sie müssen warten: Der frühere Chef der BayernLB, Werner Schmidt (re.) im Strafprozesses gegen Ex-Vorstände mit seinen Anwälten Annette Rosskopf und Klaus Volk im Sitzungssaal.

© dpa Sie müssen warten: Der frühere Chef der BayernLB, Werner Schmidt (re.) im Strafprozesses gegen Ex-Vorstände mit seinen Anwälten Annette Rosskopf und Klaus Volk im Sitzungssaal.

Es war die erste Sitzung nach der Sommerpause. Lange haben Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger im Münchner BayernLB-Prozess um eine Einstellung des Verfahrens gegen vier der sechs Angeklagten gerungen - aber noch ohne Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft verweigerte zunächst ihre Zustimmung und meldete weiteren Beratungsbedarf an - unter anderem wegen der Höhe der angedachten Geldauflagen.

Der Vorsitzende Richter Joachim Eckert bat allerdings um eine Entscheidung bis Dienstagmorgen. Er bitte darum, "dass wir das morgen zu einem vernünftigen Ende bringen". Die Verhandlung wird am Dienstag um 9 Uhr fortgesetzt.

Staatsanwaltschaft will die Sache prüfen

Eckert strebt eine Einstellung des Prozesses gegen vier der angeklagten Ex-Vorstände an, unter anderem gegen Michael Kemmer, der inzwischen an der Spitze des Bundesverbandes deutscher Banken steht. Diese vier mussten am Montag ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Das Verfahren gegen den früheren Bankchef Werner Schmidt und den damaligen Landesbank-Vize Rudolf Hanisch soll dagegen weiterlaufen.

Von der Staatsanwaltschaft hieß es, man müsse die Sache noch einmal "abschließend prüfen". Behördensprecher Thomas Steinkraus-Koch sagte, dabei gehe es um die Höhe der Geldauflagen, aber auch um andere Punkte.

Die Süddeutschen Zeitung hatte berichtet, das Verfahren gegen die vier Banker solle gegen geringe Geldauflagen eingestellt werden. Für Michael Kemmer sei eine Zahlung von 20.000 Euro vorgesehen, ebenso für den früheren Vize-Chef der Landesbank, Theodor Harnischmacher. Die früheren Vorstände Ralph Schmidt und Stefan Ropers sollen jeweils 5000 Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Ex-Vorständen Untreue vorgeworfen, weil sie die HGAA 2007 trotz offenkundiger Risiken gekauft und damit hohen Schaden angerichtet haben sollen.

Der Artikel wurde am Montag, 25. August, um 13.20 Uhr aktualisiert.

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