Allersberg: 18-Jähriger zum dritten Mal im Gefängnis

8.12.2017, 17:58 Uhr
Allersberg: 18-Jähriger zum dritten Mal im Gefängnis

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Wie bereits beim Prozessauftakt vor zehn Tagen zur Sprache kam, hat Armin K. im Juni dieses Jahres einen 16-jährigen Schüler gegen einen Glascontainer geschubst, ihn anschließend in den "Schwitzkasten" genommen und ihm angeblich mit den Worten gedroht: "Ich bring dich um." Bilder, die die Polizei von den Verletzungen des Schülers gemacht hat, untermauern diesen Vorfall (wir berichteten).

Doch damit nicht genug: Nur wenige Wochen später, in der Nacht des 7. Juli, schnappte sich Armin K., der keinen Führerschein besitzt, heimlich den Autoschlüssel seiner Mutter und fuhr mit seinem Kumpel zum Kriegerdenkmal in Allersberg, um dort zu "chillen". Als die beiden wieder den Berg hinunterfuhren, verlor der Fahrer wegen zu hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über das Fahrzeug, das ins Schleudern geriet, zwei Mülltonnen touchierte und schließlich einen Gartenzaun durchbrach.

Die beiden jungen Männer versuchten, das Auto wieder aus dem Garten zu manövrieren und zu schieben, was aber misslang. Daraufhin montierten sie die Nummernschilder ab und suchten das Weite. Die Frage, die vor Gericht nicht ganz geklärt werden konnte, war, wer bei dem Unfall am Steuer saß. Armin K. sagte der Polizei zunächst, dass er selbst das Unfallfahrzeug fuhr. Vor Gericht drehte er den Spieß um und sagte aus, dass sein Kumpel gefahren sei. Dies untermauert auch die Tatsache, dass der Hausbesitzer, der von dem nächtlichen Lärm geweckt wurde, angeblich gehört hat, wie einer sagte: "Einmal, wenn ich dich fahren lasse." Der Kumpel, der nun zum zweiten Gerichtstermin geladen war, behauptete allerdings das Gegenteil. Er habe lediglich versucht, das Auto wieder aus dem Garten herauszusteuern. Egal, wer am Steuer saß: Armin K. werden trotzdem die Straftatbestände Körperverletzung, Bedrohung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt – und das nur wenige Monate, nachdem er die Jugendstrafanstalt verlassen hatte.

Keine leichte Kindheit

Wie Michael Behringer von der Jugendhilfe im Strafverfahren dem Gericht ausführlich erläuterte, hat es Armin K. seit seiner Geburt nicht leicht gehabt. Als uneheliches Kind wuchs er abwechselnd bei seiner Mutter und seinem Vater auf, besuchte wegen Entwicklungsstörungen und erzieherischen Problemen von klein auf Fördereinrichtungen bis zur 9. Klasse, die er allerdings ohne Abschluss verließ. Woran er heute noch zu knabbern habe, sei der plötzliche Tod seines Vaters gewesen, bei dem Armin K. lebte, als er 14 war. Danach ging es erst recht bergab. "Für seine Entwicklung war das das reine Gift", so Behringer. Seine Mutter, bei der er nun wieder lebte, sei überlastet gewesen mit seinen Ausbrüchen, sodass er für eineinviertel Jahre in eine vollstationäre Jugendeinrichtung kam. Doch auch dort ging es nicht gut. Bereits als 15-Jähriger wurde er wegen Nötigung in zwei Fällen und Körperverletzung zu drei Wochen Jugendarrest verurteilt.

Mit 16 Jahren zog er wieder zu seiner Mutter, sollte am Berufsförderzentrum auf den rechten Weg gebracht werden. Doch anstatt zur Schule zu gehen und sein Leben in die Hand zu nehmen, verfolgte er die Karriere auf der schiefen Bahn. Es folgten weitere Straftaten wie Hehlerei, Sachbeschädigung und immer wieder Körperverletzung, sodass er schließlich eine weitere Haftstrafe antreten musste.

So wie jetzt auch wieder. "Ich kann keine positive Sozialprognose sehen", meinte Jugendrichter Reinhard Hader, der wegen der Reifeverzögerung noch das Jugendstrafrecht anwendete. Armin K. habe gezeigt, dass er an nichts Interesse habe. "Er will sein Leben leben, er hat keine Lust zu arbeiten." Nur in einer Jugendvollzugseinrichtung mit geregelten Strukturen könne er einen Abschluss machen. Dort gebe es Leute, die ihn lenken könnten. Dass seine Mutter oder die derzeitige Freundin das schaffen könnten, so wie sein Pflichtverteidiger meinte, daran zweifelt der Richter.

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