Alte Hilpoltsteiner Weide muss Parkplatz weichen

2.3.2018, 15:28 Uhr
Alte Hilpoltsteiner Weide muss Parkplatz weichen

© Foto: Laux

Der Stumpf hat einen Durchmesser von 160 Zentimetern. Damit dürfte der Umfang in einem Meter Höhe zwischen vier und fünf Metern betragen haben, schätzt von Lindeiner. Das Alter einer solchen Weide beziffert er auf 120 bis 150 Jahre.

Nun schlug an der Ecke Industriestraße-Altstadtring am Rande des Netto- beziehungsweise Grüncontainerparkplatzes die letzte Stunde für eben dieses Exemplar. Den Parkplatz, vormalig für die Grüngutcontainer genutzt, hat der neue Besitzer gesperrt und erweitert ihn nun für Gäste eines Hotels.

Der Grund? "Kann nur die Absicht sein, den Parkplatz zu erweitern, denn auch in Richtung Klingele wurden weitere Bäume gefällt", so von Lindeiner. Gleichwohl müsse man sich fragen, weshalb "in diesem Eck, direkt neben dem Trafohäuschen ein so markanter Baum gefällt werden musste" – obschon es rechtens sei.

In Neumarkt oder Nürnberg gibt es dafür eine Baumschutzverordnung: Fällungen für Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern sind genehmigungspflichtig – auch auf Privatgrund. Auf diese Weise solle das Stadtbild, das maßgeblich auch vom Grün geprägt sei, erhalten werden.

Im Landratsamt niemanden erreicht

Auf Nachfrage in der Unteren Naturschutzbehörde erfuhr von Lindeiner, dass der Bauherr eine artenschutzrechtliche Genehmigung bei der Höheren Naturschutzbehörde in Ansbach beantragt hatte. Diese habe zum Zeitpunkt der Entscheidung die ortskundige Mitarbeiterin der Unteren Behörde nicht erreichen können und die Fällung genehmigt. Im Vorfeld hätte sich aber ein Naturschutzwächter vor Ort umgetan und keine artenschutzrechtlichen Bedenken erhoben.

Was nicht verwunderlich wäre, wie von Lindeiner meint: Angesichts der herrschenden Witterung seien weder Insekten, noch Fledermäuse aktiv. Allerdings präsentiere sich der innere Bereich des Stammes hohl und es liege ein Hornissennest im Stumpf. Das zeige, dass der Baum "definitiv als Biotopbaum zu bezeichnen ist." Zumal auch jedes Jahr der Star in ihn seinen Zweigen brüte. Dass jetzt als Ersatzmaßnahme Nistkästen aufgehängt werden sollen, könne den Verlust nicht wett machen, glaubt Lindeiner.

Für den LBV stellt sich nun die Sinnfrage: "Warum muss ein solcher Baum an dieser Stelle fallen, obwohl nicht erkennbar ist, wie der Baumstandort anderweitig genutzt werden kann?" Außerdem sollten Bauherr und Stadt "doch soviel Sensibilität besitzen, einen solchen Baum stehen zu lassen, der dieser Straßenecke zumindest ein Gesicht gegeben hat..."

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