Cannabis-Ernte fiel reicher aus als gedacht

12.2.2013, 17:00 Uhr
Cannabis-Ernte fiel reicher aus als gedacht

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Wer wegen eines Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht steht, wurde nicht mit einem Joint erwischt oder mit einer Menge Marihuana, die dem Eigenverbrauch zuzuordnen ist. Im Falle von Charly N. waren es 4,6 Gramm Samen und rund 13 Gramm Marihuana von „überdurchschnittlicher Qualität“, wie Staatsanwalt Lutz Schwaiger sagte: Gewonnen aus sechs Cannabispflanzen im Gewächshaus und einer mannshohen Pflanze im Garten des Angeklagten.

Erster Versuch misslang

Der stand auch unumwunden zu seiner Verantwortung und sagte, dass er in den vergangenen Jahren gerne ab und zu mal einen Joint geraucht habe. 2010 habe er zum ersten Mal Cannabis angepflanzt, doch sein erster Versuch „war ein Kümmerling.“ Beim zweiten Versuch im Gewächshaus seien – sehr zu seiner Freude – die Pflanzen aber „regelrecht explodiert.“ Nur eine habe er eigentlich haben wollen, doch dann ließ er die anderen auch gedeihen.

Selbst der Beamte der Kriminalpolizei Schwabach nahm dem 47-Jährigen ab, dass er keinen Handel betreiben wollte, dass der Stoff für den Eigenbedarf gedacht war. „Es wurden keine Utensilien für den Weiterverkauf wie Waage oder kleine Plastiktütchen gefunden“, sagte der Kriminaler. Und eine Beleuchtungsanlage, wie bei professionellen Cannabiszüchtern meist im Einsatz, fanden sich bei Charly N. ebenfalls nicht.

Der Staatsanwalt machte eingangs seines Plädoyers noch einmal darauf aufmerksam, dass das Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz eben bei 7,5 Gramm THC-Gehalt aufhöre und danach der Tatbestand des Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz beginnt. Trotz des Geständnisses und der Tatsache, dass es sich um eine „weiche Droge“ handelt, forderte Lutz Schwaiger eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesprochen werden könne. Zudem sollte N. eine Geldauflage bekommen.

Verteidiger Rudolf Gerber (Roth) war wohl ein Schuldspruch klar, doch die Strafzumessung gefiel ihm überhaupt nicht. „Die Pflanzen sind einfach zu gut gewachsen“, sagte der Anwalt, „doch die Qualität war nicht geeignet für den Verkauf.“ Es sei die am wenigsten gefährliche illegale Droge, betonte der Anwalt, das Gericht sollte auch über einen minderschweren Fall des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nachdenken. Der Angeklagte sagte in seinem „letzten Wort“ vor dem Urteilsspruch, dass er kein Cannabis mehr rauche, „auch wenn es Spaß gemacht hat.“ Es tue ihm nicht weh, dass er nicht mehr konsumiere, so Charly N..

„Gewisse Suchtproblematik“

Richterin Dr. Andrea Martin verurteilte den 47-Jährigen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung (vier Jahre) und zu der Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro an das Frauenhaus Schwabach und 1000 Euro an die Comenius-Schule Hilpoltstein. Sie sah keinen „planmäßigen Anbau“, doch (schmunzelnd) ein „gärtnerisches Wunder, das ihre bisherigen Versuche übertroffen hat.“ Da N. bereits wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt war, ließ es sich die Richterin nicht nehmen, auf eine „gewisse Suchtproblematik“ hinzuweisen, über die Charly N. nachdenken sollte.

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