Diakonie Roth-Schwabach gründet Betreuungsverein

13.6.2014, 17:13 Uhr
Diakonie Roth-Schwabach gründet Betreuungsverein

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Die Aufgaben und Ziele gesetzlicher Betreuer sind vielfältig. Sie tragen Sorge für das Wohl von Menschen, die ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, unterstützen Betroffene und können stellvertretend für sie tätig werden. Dabei berücksichtigen sie die besonderen Bedürfnisse der betreuten Personen und tragen zum Erhalt eines selbstständigen Lebens bei.

Bedeutung wächst

„Gesetzliche Betreuungen sind kein neues Angebot der Diakonie“, erklärt Sozialpädagogin Claudia Amm-Deilke, „aber die Zahl der gesetzlichen Betreuungen steigt zunehmend, und die Situation der Betreuten wird immer komplexer“. Die diakonischen Einrichtungen, die sich bisher mit diesem Thema beschäftigt haben, wurden nun zusammengefasst, nachdem der langjährige Leiter des Rother Betreuungsvereins, Gerhard Wendler, in Ruhestand gegangen war (wir berichteten). Ein Team aus drei qualifizierten Mitarbeiterinnen entwickelt die Arbeit weiter und bietet in Schwabach und Roth Betreuungen an. Sie unterstützen ehrenamtliche Betreuer und beraten zu den Themen Selbstbestimmung und Vorsorge.

„Von Betreuung ist in den Medien nur die Rede, wenn es irgendwo Probleme gibt“, unterstreicht Gerontologin Marzena Werner, die als neue Ansprechpartnerin des Betreuungsvereins in Roth tätig ist.

Dabei ist der Ablauf genau geregelt, das Betreuungsgesetz von 1992 hat klare Verhältnisse geschaffen. Ein Gericht muss feststellen, dass die Betreuung erforderlich ist und bestimmen, für welche Aufgabenbereiche ein Betreuer zuständig ist. „Es geht nicht um eine Entmündigung der Betroffenen“, unterstreicht Werner, „sondern darum, gezielte Unterstützung zu organisieren und zu gewährleisten.“

„In ganz seltenen Fällen müssen wir einen Klienten einmal vor sich selbst schützen“, berichtet die Sozialpädagogin Susann Hermann aus ihrer Tätigkeit. Mit ihrer Fachlichkeit tragen die Mitarbeiterinnen der Diakonie aber oft bereits im Vorfeld dazu bei, Probleme zu vermeiden. Gesetzliche Vorschriften bilden den Rahmen für die Betreuung, eine sorgfältige Dokumentation stellt sicher, dass im Interesse des Klienten gehandelt wird. „Gerade bei Geldangelegenheiten ist das ein wichtiger Schutz – für beide Seiten“, gibt die Betreuerin zu bedenken.

Neben Menschen mit Behinderung seien es zunehmend Menschen mit psychischen Erkrankungen und Senioren, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

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