Ex-Junkie zu Geldstrafe verurteilt

2.10.2016, 17:30 Uhr

Es war am 1. Weihnachtsfeiertag vergangenen Jahres, als Alessandro S. (Name geändert) bei einer Bekannten in Roth auftauchte, um dort zu übernachten. Nach einem Streit flog er schnell wieder aus der Wohnung. Furchtbar sauer darüber randalierte der 25-Jährige vor der Haustüre eines Dreifamilienhauses in Roth. Er schmiss Müllkübel um, schlug gegen Fensterscheiben und war dabei auch nicht gerade leise.

Den Bewohnern des Hauses gefiel das überhaupt nicht, weshalb einer von ihnen für Ordnung sorgen wollte und Alessandro S. „gebeten hat“, die Mülltonnen wieder aufzustellen. Der Zeuge erinnerte sich an Beleidigungen (unter anderem „Drecks-Müllmann“) und an einen „Schubser“ – und dann an nichts mehr. Das brachte Richterin Dr. Andra Martin etwas aus der Fassung, denn bei der Polizei hatte der Familienvater eine doch sehr detaillierte Aussage gemacht. „Wo kommt denn der ganze Text her?“, fragte Martin, worauf der Mann eingestehen musste, dass „man mir das alles so erzählt hat“.

Erzählt haben wohl der Hausbesitzer und die Lebenspartnerin des Angegriffenen. Der 56-Jährige beschrieb seine Mieterin als „hysterisch“, nachdem er aus dem Schlaf geklingelt worden und in den Hof gegangen war. Er habe seinen Mitbewohner in einer Ecke vorgefunden und dann überlegt, wie er Alessandro S. „zu Boden bringen kann ohne ihn zu verletzen“. Bis zum Eintreffen der Polizei habe er den Ruhestörer dann festgehalten. Die Frau holte bei ihrer Vernehmung etwas weiter aus und erzählte von „Klopfspielchen, Terror und Randale“, mit denen der 25-Jährige immer und immer wieder genervt habe. „Ich habe sogar ein Lärmtagebuch geführt“, sagte die Zeugin, um dann die Ereignisse vom 1. Weihnachtsfeiertag zu schildern. Nachdem Alessandro S. sie beleidigt und dann ihren „Mann“ angegriffen habe, sei sie zwar ins Haus zurückgegangen, doch habe sie sehen können, was draußen passiert ist. Alessandro S. habe keine Pause gemacht und sei „immer wieder drauf“. Angeblich mit „Händen und mit Füßen“. Ende der Zeugeneinvernahme.

Hatte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung seine momentane Lebenssituation nur in den schönsten Farben geschildert – er sei weg von der Droge und nachweisbar clean; er habe eine feste Freundin; und er habe Arbeit und verdiene 11,50 Euro pro Stunde – so korrigierte die Bewährungshelferin aus Erlangen das geschönte Bild.

Seit 22. August nämlich war der junge Mann nicht mehr an seiner Arbeitsstelle erschienen und für sie als Bewährungshelferin auch nicht mehr erreichbar gewesen.

Da S. nur drei Monate vor der Attacke wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einem Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, sah Staatsanwältin Lina Waidhas keine günstige Sozialprognose und beantragte sieben Monate ohne Bewährung.

Andrea Martin verurteilte den 25-Jährigen dann wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (150 Tagessätze zu 20 Euro). „Das war keine einfache und eine sehr knappe Entscheidung“, sagte die Richterin. „Sie lügen sich noch immer in die eigene Tasche“, fuhr sie fort, sah im drogenfreien Leben des Alessandro S. jedoch einen „Schnitt“ in dessen Leben. „Darauf können Sie aufbauen“, meinte Dr. Martin und empfahl dem jungen Mann, sich bei seinem Arbeitgeber zu entschuldigen und seine Arbeit wieder aufzunehmen.

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