Faustschlag für die Ehre der Freundin

17.3.2015, 17:13 Uhr
Faustschlag für die Ehre der Freundin

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Das Vorspiel zu der gefährlichen Körperverletzung, für welche die beiden Teenager nun mit einer Woche Jugendarrest, Schmerzensgeld sowie einem noch ausstehenden Schadensersatz in vermutlich fünfstelliger Höhe büßen müssen, bezeichnete Hader als „ausgesprochene Dummheit“.

Mitte November vergangenen Jahres hatten die zwei zusammen mit Freunden in einem Rother Lokal einige Bierchen geleert, als sich die damalige Freundin des Älteren bei diesem meldete und sich über Textnachrichten beklagte, die sie per Mobiltelefon von einem 16-jährigen Schwabacher erhalten habe. Darin habe sie der Jugendliche – das spätere Opfer, das in der Zwischenzeit offenbar ebenfalls kurzfristig mit dem Mädchen liiert war – belästigt und beleidigt.

Wie sich vor Gericht herausstellte, war der Absender der unflätigen Botschaften zwar gar nicht der 16-Jährige, sondern einer seiner Freunde, der nur dessen Handy benutzt hatte. Das wusste die Gruppe um die beiden Rother aber nicht und reagierte mit erbosten Anrufen. Die anschließenden gegenseitigen Beleidigungen schaukelten sich schnell hoch, sodass sich die angetrunkenen Jugendlichen schließlich am Schwabacher Bahnhof verabredeten, um „die Sache zu klären“.

„Wenn ich das höre, werde ich schon unruhig“, kommentierte Richter Hader dieses „jugendliche Imponiergehabe“ und verwies darauf, dass es auch von der Schwabacher Truppe „nicht besonders intelligent war, dorthin zu kommen, wo einem Schläge angedroht werden“. So stand sich am dortigen Bahnhof schließlich rund ein Dutzend aufgebrachter Halbstarker gegenüber.

Was dann passierte, ließ sich nicht mehr exakt rekonstruieren. Das war aber auch gar nicht nötig, denn die beiden Beschuldigten gaben reumütig zu, während der folgenden Rangelei das Opfer aus der Gruppe „herausgezogen“ und verprügelt zu haben. Zunächst habe ihm der eigentlich gar nicht betroffene 17-Jährige eine Ohrfeige verpasst, dann habe der 18-jährige gekränkte Freund mit der Faust zugeschlagen – und zwar so heftig, dass der Kiefer des 16-Jährigen splitterte und drei Zähne derart verschoben wurden, dass sie später operiert werden mussten. Mehr als einen Monat lang musste der Jugendliche eine Schiene tragen, konnte nur unter Schmerzen essen und muss nun fürchten, dass er die betroffenen Zähne dennoch irgendwann verliert.

Als „kurzzeitigen Aussetzer“ bezeichnete der ältere der beiden Angeklagten sein Verhalten vor Gericht. Auch Jugendgerichtshelfer Michael Behringer bewertete den Angriff als „jugendtypisch unüberlegt“ und wohl nicht zuletzt der Gruppendynamik und dem Alkohol geschuldet.

Dem hielt Staatsanwältin Andrea Reuß entgegen, dass die Beschuldigten ihrem Opfer nach der Tat, als sie schon um deren Schwere wussten, noch hämische Nachrichten geschickt hätten nach der Devise: „Siehste, das kommt davon!“ Zudem sei der 17-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung einschlägig vorbestraft und der 18-Jährige bereits wegen eines kleineren Diebstahls aufgefallen. Zugute hielt Reuß den Teenagern deren Geständnis und die nachträgliche Entschuldigung, die diese in ihrem Schlusswort nochmals wiederholten.

Dass Richter Hader in seinem Urteil am Ende mit einer Woche Haft und einem vorläufigen Schmerzensgeld in Höhe von je zwei Monatsgehältern um etwa die Hälfte unter der Forderung der Staatsanwältin blieb, begründete er mit der hoffentlich abschreckenden Wirkung des Arrests sowie der vermutlich hohen zivilen Schadensersatzforderung, die noch auf die Angeklagten zukommt. Außerdem sollten beide die Chance haben, ihre Ausbildung fortzusetzen. Dennoch seien vor allem der „brachiale und brutale“ Faustschlag des 18-Jährigen „durch nichts zu rechtfertigen“ und die diesmal noch mildernden Umstände „beim nächsten Mal kein Aspekt mehr“.

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