Friedhofsgebühren in Roth müssen deutlich steigen

2.2.2018, 05:50 Uhr
Die Friedhofsgebühren in Roth müssen deutlich steigen, sagt der Kommunale Prüfverband.

© Carola Scherbel Die Friedhofsgebühren in Roth müssen deutlich steigen, sagt der Kommunale Prüfverband.

Die Stadt Roth hat derzeit den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) "im Haus", wie Hauptamtsleiter Stefan Krick das ausführliche Durchforsten etwa der städtischen Satzungen nannte. Moniert hätten die Prüfer, dass die Friedhofsgebührensatzung, die 2005 das letzte Mal geändert wurde, längst nicht mehr den Vorgaben entspreche. Und die besagen, dass die Kommunen ihre Einrichtungen möglichst kostendeckend betreiben müssen.

Die städtischen Friedhöfe in Roth hätten aber nur knapp über 30 Prozent Kostendeckung erreicht, listete der Rechtsanwalt Klaus Spahn vom Beratungsbüro Schneider und Zajontz auf. Auch eine Nachfrage beim BKPV, ob ein paar Prozent Erhöhung ausreichten, sei abschlägig beschieden worden, berichtete Krick vor dem Stadtrat. Erst eine "signifikante" Anhebung der Gebühren auf einen Kostendeckungsgrad von jetzt durchschnittlich 58 Prozent erkenne der Verband als Bemühen an, fordere aber, "dranzubleiben". Das bedeutet, die Gebühren für Grabnutzung und Nutzung der Aussegnungshalle jährlich um fünf Prozent zu erhöhen.

Angemahnt habe der Verband außerdem, dass die öffentliche Friedhofsgrünfläche "deutlich" von 20 auf fünf Prozent vermindert werden müsse (was die Gebühren ebenfalls verteuert), und die Bestattungsleistungen müssten neu ausgeschrieben werden - natürlich zu einem deutlich höheren Preis als vor über zehn Jahren.

Aussegnungshalle drückt Bilanz

Daneben drückt nach wie vor die 2002 gebaute Aussegnungshalle am Nordfriedhof auf die Kostenbilanz. "Eine Entscheidung, die man damals - mit der Information von heute - vielleicht anders getroffen hätte", fasste Spahn die Kommentare von Verwaltung und Mitgliedern des vorberatenden Finanzausschusses zusammen.

Ob es sich andernorts günstiger stirbt, wurde Spahn nach seiner Präsentation der neuen Kalkulation gefragt - die Benutzungsgebühren für den Schwabacher Friedhof fielen nämlich niedriger aus. Doch der Berater winkte ab: Die Gebühren ließen sich aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen nicht vergleichen.

Auch die Frage, ob der BKPV nur ein "zahnloser Tiger" sei, der die Stadt nicht wirklich beißen könne, fand Spahn müßig. Spätestens beim nächsten Großprojekt, für das man Zuschussgelder beantrage, werde vor der Bewilligung geprüft, wie kostendeckend die Einrichtungen der Stadt arbeiten - "also ein Spiel über die Bande". Spahn nannte es "klug", den Verwaltungsvorschlag zu akzeptieren: Er sei ein "sehr vernünftiger Mittelweg".

Zwei Änderungen gibt es bei der Friedhofssatzung: Verboten ist es künftig, Foto- und Filmaufnahmen zu machen, und es dürfen keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufgestellt werden.

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