Gitarren aus Palisander - ein Fall für den Artenschutz

28.12.2016, 18:00 Uhr
An vielen Gitarren-Griffbrettern ist Palisander verbaut. Das Tropenholz darf ab Januar bei Neuware nicht mehr verwendet werden.

© Foto: Huck An vielen Gitarren-Griffbrettern ist Palisander verbaut. Das Tropenholz darf ab Januar bei Neuware nicht mehr verwendet werden.

Das Holz des Palisanderbaums ist dunkelbraun und hart. Vor allem teure, große Massivholzmöbel bestehen aus dem Tropengewächs. Ebenso wie Gitarren. An vielen Saiteninstrumenten ist Palisander verbaut – vor allem am Hals, Steg oder Griffbrett. Musiker schätzen den warmen Klang des Holzes.

Doch der Baum ist gefährdet. Große Mengen im Urwald fielen in den vergangenen Jahren den Erntemaschinen zum Opfer. Deshalb beschlossen die Cites-Vertragsstaaten — 182 Länder — bei der Sitzung in Johannesburg im Oktober, das Holz in das Artenschutzabkommen aufzunehmen.

Das Abkommen besteht seit 1973. Ursprünglich sollte damit der Handel von Elfenbein unterbunden werden. Nun kamen weitere gefährdete Pflanzenarten hinzu — darunter eben auch Palisander.

Die Artenschutzkonferenz ging relativ geräuschlos über die Bühne. Nur die Fachpresse berichtete über die Ergebnisse. Die können aber auch für viele Hobbymusiker relevant sein. Das Bundesamt für Naturschutz rät allen Herstellern, Händlern und auch Privatbesitzern von Musikinstrumenten mit Palisander, diese zu registrieren.

Besitz bleibt erlaubt, Verkauf könnte schwierig werden

Der Besitz solcher Instrumente bleibt zwar weiterhin erlaubt. Doch wer es verkaufen möchte, muss nachweisen können, dass er die Gitarre bereits vor dem 1. Januar 2017 hatte. So schreibt das Bundesamt für Naturschutz: „Für den Handel innerhalb der Europäischen Union ist entweder ein Nachweis der rechtmäßigen Einfuhr in die Europäische Union oder des rechtmäßigen Erwerbs vor der Unterschutzstellung der betroffenen Art erforderlich.“ Ausstellende Behörde in Roth ist die Naturschutzbehörde des Landratsamts.

Bislang haben sich nur einzelne Gitarrenbesitzer gemeldet und eine Liste ihrer Instrumente abgegeben, so Klaus Schmidt von der Naturschutzbehörde. Die Liste mit Angabe des Herstellers, Modell, Seriennummer und Besonderheiten der Gitarre wird im Landratsamt hinterlegt.

Wer eine solche Gitarre weiterverkaufen möchte, müsste sich ein kostenpflichtiges Zertifikat holen. Nicht wenige Gitarrenbesitzer waren überrascht von den neuen Regelungen. Vor allem in Fachzeitschriften und in Internetforen wird eine Anmeldung dringend empfohlen. Vor allem für den Verkauf sei ein Nachweisdokument erforderlich.

Denn es könnte auch Ungemach drohen: „Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen, wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden“, so die Branchenverbände SOMM, GDM und BDMH in einem Informationsschreiben.

Wer seinen Altbestand nicht mehr in diesem Jahr anmelden kann, muss nach Angaben des Bundesamt für Naturschutz nachweisen, dass er vor dem 2. Januar 2017 das Instrument eingeführt hat. Dazu die Musikverbände: „Kunden, die vor Beginn der Neuregelung ein betroffenes Produkt erworben haben, können anhand der Rechnung nachweisen, dass die Ware vor der Neuregelung in der EU war. Weitere Dokumente sind dafür seitens des Kunden nicht erforderlich.“

Es sollte also reichen, seine Rechnung gut aufzuheben. Wer jedoch Instrumente von privat erworben oder geerbt hat, kann mit einer Registrierung auf Nummer sicher gehen.

Weitere Informationen gibt es beim Landratsamt Roth unter naturschutz@landratsamt-roth.de

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