"Ich glaub. Ich wähl."

19.9.2018, 15:32 Uhr

© Foto: Steffi Graff

Die Kirchenvorstände sind die Entscheidungs- und Verwaltungsgremien der Gemeinden. In ihnen wirken Haupt- und Ehrenamtliche gleichberechtigt zusammen. Während die hauptamtlichen Kirchenvorstandsmitglieder von Amts wegen einen Platz im jeweiligen Kirchenvorstand haben, werden die ehrenamtlichen Kirchenvorstandsmitglieder alle sechs Jahre neu gewählt. Die Anzahl variiert mit der Gemeindegröße.

"Ich glaub. Ich wähl." Mit diesem Slogan werben die Landeskirche und alle ihre 1500 Gemeinden darum, dass möglichst viele Wahlberechtigte von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Das Dekanat Schwabach zählt insgesamt etwa 50 000 Wahlberechtigte. Allein in der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Roth – einer der größten und mitgliederstärksten in ganz Bayern – werden knapp 5000 Wahlbenachrichtigungen versandt. Der Versand wird zentral vom Landeskirchenamt in München organisiert. Gemeindemitglieder, denen bis Ende September keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist, sollten sich umgehend im zuständigen Pfarramt melden.

Es gibt einige wichtige Unterschiede zur politischen Wahl: Bei den Kirchenvorstandswahlen dürfen bereits Jugendliche wählen: Stimmrecht haben alle Gemeindemitglieder ab 16 Jahren. Wer konfirmiert ist, darf sogar schon ab 14 seine Stimme abgeben.

Erstmals bietet das Landeskirchenamt einen besonderen Service: Zusammen mit der Wahlbenachrichtigung werden automatisch die vollständigen Briefwahlunterlagen mitversandt. Damit können die Wählerinnen und Wähler entweder in Ruhe zuhause wählen und ihren Wahlbrief per Post oder Einwurf im Pfarramt abgeben. Oder sie kommen mit den zugesandten Unterlagen in eines der Wahllokale und geben dort ihre Stimmen ab.

Die Wahlbenachrichtigung enthält ein Anschreiben, an dem der Wahlausweis anhängt. Dieser Wahlausweis ist das entscheidende Stück Papier, um eine gültige Stimme abgeben zu können. Er muss bei der Briefwahl dem Wahlbrief beigefügt oder bei der Stimmabgabe im Wahllokal vorgezeigt werden. Am besten bringt man bei der Wahl im Wahllokal die kompletten Unterlagen mit. Eine genaue Anleitung für die Briefwahl ist auf der Rückseite des Anschreibens zu finden. Die Kirchengemeinden informieren darüber hinaus mit Aushängen, Prospekten, in Gemeindebriefen und auf ihren Homepages.

Auf der Wahlvorschlagsliste dürfen so viele Personen angekreuzt werden, wie Kirchenvorstände in der jeweiligen Gemeinde zu wählen sind. In Roth sind das neun. Weniger Kreuzchen als die maximale Stimmenzahl sind erlaubt, mehr machen den Stimmzettel ungültig.

Welche Wahllokale in den Gemeinden wann geöffnet sind, steht exakt auf dem jeweiligen Wahlausweis. In Roth gibt es nur einen Wahlbezirk, aber insgesamt vier Wahllokale: Bereits am Vorabend des Kirchenvorstandswahlen-Termins ist das Wahllokal in den Jugendräumen "Held" im evangelischen Gemeindehaus von 18 bis 22 Uhr geöffnet. Das Wahllokal "FiS — Fenster in die Stadt" ist am Wahlsonntag von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Dieses Wahllokal ist barrierefrei. Von 11 bis 15 Uhr ist das Wahllokal im Gemeindehaus in Bernlohe geöffnet. Dazu gibt es ein "mobiles Wahllokal", das zwischen 12 und 15.30 Uhr die Haltestellen Augustinum, Awo-Heim und Hans-Roser-Haus anfährt.

In der Kreisstadt wird das Ergebnis der Kirchenvorstandswahlen mit besonderer Spannung erwartet. Das Gremium wird sich in weiten Teilen neu formieren. Etwa die Hälfte der bisherigen Kirchenvorstandsmitglieder scheidet aus dem Gremium aus. Über 40 Kandidatinnen und Kandidaten wurden vorgeschlagen, 18 Frauen und Männer, zwischen 18 und 67 Jahren haben sich zur Verfügung gestellt und stehen nun zur Wahl.

Pfarrer Joachim Klenk, der als Vorsitzender des Vertrauensausschusses die Kirchenvorstandswahl der Gemeinde mit vorbereitet, freut sich über diese breite Bereitschaft, sich für die Kirchengemeinde zu engagieren. Jetzt hofft er auf eine große Wahlbeteiligung. "Machen wir uns gemeinsam auf den Weg, unsere Gemeinde gemeinsam zu gestalten und für die Zukunft fit zu machen. Jede Stimme zählt."

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