Lange Haftstrafen für Drogendealer

16.11.2017, 18:29 Uhr
Lange Haftstrafen für Drogendealer

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Ein einsichtiges Nicken und ein leises, "Ja" – das war die Reaktion eines der beiden Angeklagten Männer aus Roth, nach dem Urteilsspruch am Landgericht Nürnberg-Fürth. Im Drogenprozess gegen die beiden hatte der Richter den 30-Jährigen noch einmal eindrücklich ins Gebet genommen: Wenn er sich in der Therapie unkooperativ zeige, werde er mit Sicherheit wieder hier auf der Anklagebank sitzen. Irgendwann. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an – denn ohne Therapie sei die Wahrscheinlichkeit, dass beide Täter wieder schwere Straftaten begehen, zu hoch. Jetzt müssen die beiden Männer zwei Jahre lang ihre Therapie bewältigen, dann kann der Rest der Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ecstasy, Methamorphine, Amphetamine. Sie besaßen unerlaubt große Mengen und verkauften sie illegal weiter – einmal übernahm der 30-Jährige beispielsweise 1000 Ecstasy-Tabletten und verkaufte sie für 4,50 Euro gewinnbringend weiter. Nur einer von vielen Fällen in der Anklageschrift.

Da es Straftätern möglichst unmöglich sein soll, Verbrechensgewinne zu behalten, wurde beim 30-Jährigen zudem ein Geldeinzug von etwa 21 000 Euro festgesetzt, beim 51-Jährigen 8 900 Euro – Straftaten sollen sich wirtschaftlich nicht lohnen.

Das Urteil hätte auch noch um ein paar Monate höher ausfallen können, dass dies nicht der Fall war, hat vor allem mit der Tatsache zu tun, dass die Täter bei der Aufklärung eines dritten spektakulären Drogenfalles mitgeholfen hatten. Im betreffenden Prozess war der Angeklagte – zwar letztlich auch ohne die Hinweise des 30-jährigen Angeklagten — sogar zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Informationen hätten die Ermittlungen in einer schwierigen Phase aber am Laufen gehalten, berichtete der zuständige Kripobeamte. Immerhin ein Pluspunkt. Die weiteren sollten beide dann ab jetzt in ihrer Therapie sammeln.

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