Marihuana-Plantage im Keller geduldet

8.2.2016, 17:29 Uhr

Der Sohn von Lisa H., Sebastian F., und dessen Kumpel Denis A. (alle Namen geändert) sitzen mittlerweile ein. Der 20-jährige Denis war zwar als Zeuge geladen, war für Richterin Dr. Andrea Martin aber wenig glaubwürdig, da er zu offensichtlich das Ehepaar H. belasten wollte. Sebastian F. hatte nämlich nach seiner Verhaftung ausgepackt, Denis A. schwer belastet, und 35 weitere Ermittlungsverfahren ins Rollen gebracht. Fünf Kilo Stoff wollte A. nach eigenen Angaben erzielen, was einem Marktwert von rund 50 000 Euro entsprochen hätte. Mit dem Ehepaar habe er vereinbart, den Gewinn halbe-halbe zu teilen.

Die 49-jährige Lisa H. wollte sich nach Verlesung der Anklageschrift sofort auf die Vorwürfe einlassen und sagte vor dem Schöffengericht, dass sie ihrem Sohn zunächst geglaubt habe, der davon sprach, im Keller einen Fitnessraum einrichten zu wollen.

Erst später habe er ihr erklärt, dass er Marihuana für den Eigenbedarf anbaue. Ja, sie habe dann auch Überweisungen für ihren Sohn getätigt, und ja, sie habe ab Mitte Dezember sogar die Pflanzen gegossen, räumte die 49-Jährige ein, die ihrem Mann aber von der Aktion ihres Sohnes nichts erzählt hat. „Wegen Sebastian hat es immer wieder Streit gegeben“, sagte Lisa H., ihr Mann sei mit dem Stiefsohn nicht klargekommen.

Angst vor der Reaktion ihres Mannes und Angst vor dem aggressiven Sohn habe sie gehabt, gestand die Verkäuferin, „aber den eigenen Sohn bei der Polizei hinhängen – das macht doch keine Mutter“, schilderte sie ihre inneren Kämpfe.

Ehemann Herbert H. gab an, von der Plantage erst im Januar 2015 erfahren zu haben. Er habe wohl festgestellt, dass ein Kellerfenster zugeklebt worden sei und er habe auch Metallschienen in der Garage gesehen. Nachgefragt habe er aber nicht, da er mit seiner Frau immer Stress bekam, wenn er auf den Stiefsohn erzieherisch einwirken wollte.

Als klar geworden sei, was im Keller abgeht, wollten er und seine Frau die Plantage abbauen und entsorgen. Obwohl Lisa H. bereits einige Pflanzen abgeschnitten hatte, kam es nicht mehr zu der geplanten Aufräumaktion. Die Polizei war schneller. Eher einem Zufall war es zu verdanken, dass die Beamten den beiden jungen Männern auf die Schliche kamen. Bei einer Routinekontrolle fanden sie in deren Pkw 100 Gramm Marihuana.

Bei der Durchsuchung des Hauses in Heideck sei nicht nur starker Marihuana-Geruch festzustellen gewesen, sondern auch eine hohe Luftfeuchtigkeit, sagte ein Polizist, ein deutlicher Hinweis auf Marihuanaanbau. Das Ehepaar sei ob des Polizeiaufgebotes „perplex“ gewesen, habe sich dann aber sofort sehr „kooperativ“ gezeigt.

Staatsanwalt Dr. Benedikt Stangl sah das Ehepaar H. der „Beihilfe zum Handel treiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen“ überführt und beantragte für beide Eheleute eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Montan sowie einen Haftbefehl.

Anwalt Patrick Schmidt glaubte, sich ob dieser Strafforderung verhört zu haben. Seine Mandantin habe in einem enormen Spannungsverhältnis gelebt sagte er, und: „Wenn sie sich hätte bereichern wollen, dann hätte sie keine grünen Pflanzen abgeschnitten.“ Schmidt plädierte für die Verurteilung wegen der „Beihilfe zum Anbau von Betäubungsmitteln“ und meinte, dass acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung dann auch gut wären. Die Anwältin von Herbert H., Chanell Eidmüller, meinte, dass für ihren Mandanten sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung angemessen wären.

Das Schöffengericht ließ sich zur Urteilsfindung fast eine halbe Stunde Zeit und verurteilte Lisa H. zu zwei Jahren und Herbert H. zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die 49-Jährige muss 200 Sozialstunden bei der Arbeiterwohlfahrt in Roth abarbeiten, ihr Mann 100.

Das Gericht sah den Tatbestand des „Handel Treibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ als erwiesen, da die Geschichte insgesamt zu lange gedauert habe und es klar war, dass die Gelder, die unter anderem für Miete für den Kellerraum flossen, aus Rauschgiftgeschäften stammten.