Pornovideos an Zwölfjährige verschickt

15.7.2015, 09:23 Uhr

Ein paar Tage im Juli 2014 gingen die Chats zwischen dem erwachsenen Mann und dem offenbar frühreifen Nachbarsmädchen hin und her. Von frühmorgens bis abends, während die Ehefrau des Angeklagten beim Arbeiten war. Sowohl die Videos als auch die hinterher geschickten Aufforderungen waren eindeutig.

Und vielleicht wäre es zu dem vereinbarten Treffen mit einem Dritten sogar gekommen, wenn nicht der Vater des Mädchens das Handy seiner Tochter auf dem Küchentisch gefunden und zur Polizei gebracht hätte. Dann, so die Richterin zum zwar geständigen, aber nicht gerade reumütig wirkenden Angeklagten, „säßen Sie nicht hier, sondern vor dem Landgericht und dann im Gefängnis“.

Nicht über Konsequenzen nachgedacht

Er habe das getan, „ohne drüber nachzudenken, was es für Konsequenzen haben kann“, sagte der Mann, der nicht mehr genau wusste, ob er seit vier oder fünf Jahren keine Arbeitsstelle mehr hat. Eines seiner drei Kinder brauche jedoch besonders viel Betreuung, erläuterte sein Anwalt Stefan Wechsler und warb in seinem Plädoyer für eine Bewährungsstrafe, um „nicht auch noch die Kinder zu bestrafen“.

Sowohl die Richterin als auch Staatsanwältin Andrea Elfrich warfen dem Angeklagten vor, diesen „Blödsinn“ zu machen, weil er zu viel Zeit habe. Für die Staatsanwältin ergab sich aus Arbeitslosigkeit und einer bereits laufenden Bewährung wegen mehrmaliger Trunkenheit am Steuer keine günstige Sozialprognose, deshalb forderte sie für den sexuellen Missbrauch Minderjähriger ein Jahr und neun Monate Gefängnis — ohne Bewährung.

Bewerbungen schreiben mit Bewährungshelfer

Auch der Richterin stellte es sich als „zweifelhaft“ dar, ob der gelernte Schlosser wieder in Arbeit und „auf die Beine kommt“. Darum verdonnerte sie ihn — abgesehen von der vierjährigen Bewährungszeit — dazu, dass er zwei Jahre lang einem Bewährungshelfer unterstellt wird. Mit dem gemeinsam muss er pro Monat zehn Bewerbungen schreiben, denn „ich glaube nicht, dass Sie das allein so hinkriegen, dass Sie zumindest zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden“.

Außerdem muss der Vater, dessen Kinder tagsüber in Schulen und Fördereinrichtungen betreut werden, 250 Arbeitsstunden ableisten. „Und vielleicht“, so Eckenberger, „ergibt sich auf dem städtischen Bauhof schon etwas — wenn Sie ordentlich arbeiten“.

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