Roth: Kunden enttäuscht und erbost über die Knöllchen

13.7.2018, 18:21 Uhr
Roth: Kunden enttäuscht und erbost über die Knöllchen

© Foto: C. Scherbel

Damit ist Schwab nicht die erste und einzige Leserin, die sich mit einer Beschwerde über das dortige Parkraum-Management an unsere Zeitung wendet. An einem Samstag gegen Mittag habe sie kürzlich noch schnell etwas im Kaufland-Supermarkt einkaufen wollen, schreibt sie: "Die Parkplätze sind voll, ich drehe eine Sonderrunde. Ah, Gott sei Dank, da wird ein Parkplatz frei. Schnell eingeparkt und dann runtergerannt. Auf die Schnelle eingekauft." Nur zehn Minuten später sei sie wieder an ihrem Auto angekommen, wo allerdings eine unangenehme Überraschung auf sie wartete: An der Windschutzscheibe hing ein Knöllchen der "fair parken GmbH" mit einem Aktenzeichen und einer Forderung über 19,90 Euro.

Selbstkritisch ergänzt Barbara Schwab, dass sie die eigentlich notwendige Parkscheibe in der Eile vergessen hatte. Die Höhe des verlangten Betrags bezeichnet die Rotherin trotzdem als "ausgemachte Unverschämtheit und fiese Abzocke". Der Brief endet mit dem Fazit: "Es war mir eine Lehre, in Roth einkaufen zu gehen."

Wir haben die Firmen Kaufland und die fair parken GmbH mit Schwabs Erfahrung konfrontiert. Für Kaufland äußerte sich Christine Axtmann: "Unser Ziel ist es, unseren Kunden immer ausreichend Parkplätze zur Verfügung stellen zu können." Kunden könnten, wenn sie eine Parkscheibe im Auto hinterlegen, während ihres Einkaufs für 2,5 Stunden kostenlos parken: "Diese Regelung wurde eingeführt, um das Dauerparken zu vermeiden und somit für Kunden der Einkaufspassagen ausreichend Parkplätze frei zu halten."

Barbara Schwab könne ihren Kassenbon von Kaufland an die mit der Parkplatzüberwachung beauftragte Firma weiterleiten. Dann könne der Strafzettel zurückgenommen werden.

Kulante Lösung in Sicht

Damit lag der Ball im Feld der fair parken GmbH, die auf ihrer Homepage Folgendes verlauten lässt: "Mit der Bewirtschaftung von mehr als 550 Objekten im gesamten Bundesgebiet zählen wir ... zu den führenden Anbietern im Parkraum-Management. ... Wir werden ausschließlich an Objekten tätig, die erheblich unter Fremdparkern zu leiden haben. Gegen Parkplatznutzer, die gegen die deutlich sichtbar ausgeschilderten Parkregeln verstoßen, werden angemessene Vertragsstrafen verhängt. ... Als Verstöße gelten je nach Objekt ... eine fehlende Parkscheibe oder eine Überschreitung der Höchstparkdauer."

Das Unternehmen, so antwortet die von der fair parken GmbH mit Presseauskünften beauftragte Sabine Klaas auf die Anfrage unserer Zeitung, komme Kunden entgegen, die vergessen hätten, die Parkscheibe einzulegen: Wenn Barbara Schwab mit einem Kassenbeleg nachweisen könne, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich einkaufen war, werde ihre Strafe storniert.

Damit stehen die Chancen nicht schlecht, dass der Fall von Barbara Schwab ein gutes Ende nimmt. Das ist keineswegs selbstverständlich: Ein ganz ähnlich gelagerter Fall im oberfränkischen Forchheim führte die Beteiligten nämlich sogar bis vor Gericht.Laut einem Bericht der Nordbayerischen Nachrichten hatte ein Mann sein Fahrzeug vergangenes Jahr auf dem Parkplatz des Forchheimer Dolly-Buster-Ladens abgestellt. Später bekam er per Post ein Knöllchen des Parkplatz-Betreibers über 40 Euro. Dagegen setzte sich der Fahrzeughalter zur Wehr und so landete die Sache vor dem Amtsgericht. Wo der Autofahrer einen Kassenzettel von Dolly Buster vorlegte, den der Anwalt der Gegenseite jedoch nicht gelten lassen wollte. Der Prozess in Forchheim ging mit einem Vergleich aus.

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