Sommernacht hinterließ Gedächtnislücken

11.2.2018, 16:45 Uhr
Sommernacht hinterließ Gedächtnislücken

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SCHWABACH/LANDKREIS ROTH — Es war gegen 23.30 Uhr, als sich nach den Worten von Staatsanwältin Monika Memmel vor der Musikbar Saloon in Georgensgmünd der 27-jährige Peter H. (alle Namen geändert) zunächst mit einem Gast "beschäftigte", der sich kaum mehr an die Nacht erinnert. Der hatte gehofft, dass er bei Gericht noch einmal erfährt, was da alles passiert ist und bestätigte letztendlich, was er ein paar Tage nach dem Vorfall bei der Polizei ausgesagt hatte: Er sei von H. zu Boden geworfen und geschlagen worden. Mehrere Zeugen bestätigten, dass es ein Schlag gewesen sein muss.

Etwa zeitgleich kam es ein paar Meter entfernt zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden angeklagten Frauen und einer 19-jährigen Großhandelskauffrau. Wer wen mit welchen beleidigenden Ausdrücken bedachte, blieb ebenfalls schwammig. "Viel weiß ich nimmer", sagte die 23-Jährige, "ich habe aber Melanie beleidigt und an den Haaren gezogen." An Schläge – von der Staatsanwältin angeklagt – konnte sich die Verkäuferin nicht mehr erinnern.

Das Geschehen verlagerte sich zu einer nahegelegenen Bushaltestelle. Dort soll der 23-jährige Oliver M. in der aufgeheizten Stimmung eine 16-jährige Einzelhandelskauffrau so geschubst haben, dass die unglücklich stürzte und mit einer Gehirnerschütterung in der Kreisklinik Roth stationär behandelt werden musste. Die junge Frau, zitierte Richter Michael Schlögl aus einem Attest, hatte eine Schädelprellung, musste sich erbrechen und sah Doppelbilder.

M. freilich gab an, dass er selbst von jemandem geschubst worden sei und dann so unglücklich auf die 16-Jährige "draufgefallen ist, so dass wir beide gestürzt sind". Mehrere der acht geladenen Zeugen bestätigten dies, weshalb der Richter mit Zustimmung der Staatsanwältin das Verfahren gegen Oliver M. einstellte.

Anders bei Peter H. und seinen Schwestern. Monika Memmel sah den Faustschlag des 27-Jährigen als erwiesen an und beantragte acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro. 1000 Euro sollten auch die beiden jungen Frauen an gemeinnützige Einrichtungen überweisen. Für die Jüngere beantragte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung; für die Ältere – da einschlägig vorbestraft – eine Bewährungsstrafe von acht Monaten.

Die Chance auf das "letzte Wort" vor der Urteilsverkündung wollte der Familienclan nicht wahrnehmen. Stattdessen wurde in der Zeit, in der Richter Michael Schlögl den Schuldspruch formulierte, gekichert, wurden Späßchen gemacht. Der Richter folgte schließlich den Anträgen der Anklagebehörde und gab den jungen Leuten mit auf den Weg, dass er die Bewährung ungern widerrufen möchte.

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