Strafe für Dummheit

14.4.2015, 16:08 Uhr

Zugekifft und vielleicht auch betrunken, auf jeden Fall gelangweilt waren die beiden Ende Juni zusammen mit einem weiteren Kumpel in der Nähe des Bades unterwegs gewesen; die Idee, über das Eisentor ins Freibadgelände zu klettern und die Jalousie des Verkaufsstandes hochzuschieben, kam „irgendwie“. Das Ganze habe sich denn auch „überhaupt nicht“ rentiert, weil außer Gummibären und den 60 Euro Wechselgeld nichts zu holen war.

Dem 18-jährigen Marc D. (Namen geändert) aus Roth und dem 19-jährigen Mehmet O. aus Hilpoltstein (der dritte Täter sitzt schon wegen mehrerer anderer Delikte im Gefängnis) ist der juristisch sogenannte „besonders schwere Diebstahl“ immer noch „saupeinlich“.

Bei der Kioskbetreiberin, die ihnen sogar bekannt war, entschuldigten sie sich bis zur Verhandlung vor dem Schwabacher Amtsgericht trotzdem nicht, wie Staatsanwältin Rabiah Manah auf Anfrage erfuhr. Begründung: „Wir haben uns nicht getraut.“

Damals voll auf Droge und ohne Arbeit, weil Lehrstelle geschmissen, aber heute sind beide in Lohn und Brot, Mehmet hat eine dreiwöchige Entzugskur hinter und die Aussicht auf eine Lehrstelle vor sich. Die Kur habe er kurz nach der Schwimmbadaktion gemacht, mit Hilfe seines Vaters, dem er sich anvertraut hatte.

Aber war Mehmet zuvor möglicherweise noch tiefer im Drogenmilieu als er jetzt zugab? Eine zweite Anklage richtete sich nämlich ausschließlich gegen ihn: Bereits ein halbes Jahr vor dem Aufbruch des Freibadkiosks habe er einem Kumpel Drogen zum Kauf angeboten.

Dieser Kumpel äußerte sich jetzt vor Gericht allerdings „sehr vage“ zu dem möglichen Handelsversuch, und weder Tatort noch -zeit oder Rauschmittel und -menge seien zu ermitteln, urteilte Reinhard Hader als Vorsitzender des Jugendschöffengerichts und sprach den jungen Mann in diesem Punkt frei.

Im Fall des besonders schweren Diebstahls dagegen zog Hader die Warnkarte: Statt zu zehn- beziehungsweise 14-tägigem Jugendarrest, wie die Staatsanwältin gefordert hatte, verknackte er die beiden zu sechs Monaten Jugendstrafe — auf Bewährung, aber mit der Auflage, dass Marc 3000 Euro und Mehmet (der weniger verdient) 2000 Euro Geldauflage an Lions Hilfswerk und Kreisjugendring bezahlen, außerdem regelmäßig Urinproben wegen des Drogennachweises beibringen müssen.

Die Bewährung mit ihren strengen Auflagen soll laut Hader einerseits „Druck ausüben“, die Jungs vor weiteren illegalen Aktionen zu warnen, ihnen andererseits die Chancen bei ihrem Arbeitgeber nicht vermasseln.

„Ihr habt gerade noch die Kurve gekriegt“, sagte er zu den beiden jungen Leuten, die vorher in einer „dunklen Zeit“ gelebt hätten. Jetzt könnte das Leben eigentlich losgehen. „Aber dazu muss man auch sauber bleiben.“

Keine Kommentare