Zugedröhnt in den Graben

19.4.2015, 10:41 Uhr

Am Freitag war ein 30-Jähriger aus Norddeutschland gegen 17 Uhr mit seinem Pkw der Marke Renault Twingo in der Neumarkter Straße in Allersberg ortsauswärts unterwegs. Am Ortsausgang kam er mit seinem Wagen nach rechts von der Straße ab, der Pkw rutschte in einen Graben und prallte gegen ein Hinweisschild („Gute Fahrt!“).

Der Unfallfahrer zeigte eindeutige Ausfallerscheinungen; ein Drogenvortest verlief positiv auf Kokain. Der 30-Jährige musste zur Blutentnahme; sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Der Pkw wurde bei dem Unfall stark deformiert. Den Schaden beziifert die Polizei auf 2000 Euro. Am Schild entstand Schaden in Höhe von rund 100 Euro. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

So wie es ausschaut, wartet auf den 30-jährigen Norddeutschen ein weiteres Verfahren und zwar wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs im Pflegeheim in der St. Jakob-Straße. Einem Mitarbeiter der Pflege-Einrichtung fielen am Freitag bei seinem nächtlichen Rundgang mehrere geöffnete Schranktüren auf.

Der Verdacht fiel auf einen Besucher, der gegen 22.30 Uhr im Gebäude war und sich nach einem kurzen Gespräch mit dem Mitarbeiter verabschiedete. Vermutlich hatte der Täter bei seinem ersten Besuch ein Fenster geöffnet und konnte so später in das Gebäude gelangen und die Schränke nach Wertsachen durchsuchen. Bislang wurde noch nichts als gestohlen gemeldet.

Die Personenbeschreibung ergab, das es sich bei dem Verdächtigen um den 30-Jährigen handelt, der am Nachmittag in Allersberg unter Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall verursacht hatte.

Betrunkener Rollerfahrer

Am Samstag fuhr ein 33-jähriger Hilpoltsteiner mit seinem Motorroller auf der Johann-Friedrich-Straße in Hilpoltstein stadtauswärts. Bei einer Verkehrskontrolle fiel den Polizeibeamten Alkoholgeruch auf, ein Vortest erbrachte einen Wert von etwas über zwei Promille.

Der Mann musste zur Blutprobe; der Zündschlüssel wurde sichergestellt. Ein Führerschein konnte nicht beschlagnahmt werden, da der Beschuldigte keine Fahrerlaubnis hat, sondern lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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