Zurück ins Leben?

10.11.2015, 16:48 Uhr

Ein „größerer Fisch“ in Sachen Drogenhandel war der Polizei vor Jahresfrist schon ins Netz gegangen, darin schwammen dann auch etliche kleinere mit. Einer von ihnen ist Dominik O., der schon einmal wegen Drogenbesitzes und davor wegen Diebstahls vor dem Schwabacher Jugendrichter gestanden hatte.

Diesmal ging es um einen gravierenderen Vorwurf: den Handel mit insgesamt gut 120 Gramm Hasch. Wobei der junge Mann beim Wiederverkauf nur einen Euro draufgeschlagen hatte, also „lediglich 120 Euro Gewinn erzielt hat“, wie sein Verteidiger Mathias Hirsch zu bedenken gab. Der Verkauf habe dazu gedient, seinen Eigenbedarf zu finanzieren.

„Stimmt so“, gab der Angeklagte unumwunden zu, nachdem Staatsanwältin Annette Gliebe die Marihuana-Transaktionen in Heideck, Georgensgmünd, Roth, Schwanstetten und Röttenbach mit bis zu 60-Gramm-Verkäufen auflistete. Doch seit einem halben Jahr kiffe er gar nicht mehr, sagte der schmale, stille junge Mann auf die Nachfrage von Jugendrichter Reinhard Hader. Und er habe bereits eine achtwöchige stationäre Entgiftungstherapie absolviert, ergänzte sein Anwalt. Ein zweiter stationärer Klinikaufenthalt soll folgen.

Konflikte und Unfall

Wie es dazu kam, dass der Angeklagte so tief in die Abhängigkeit rutschte, schilderte Michael Behringer von der Jugendgerichtshilfe, der Dominik schon von früheren Verfahren kennt: Frühe Trennung der Eltern, Konflikte mit dem Stiefvater, Schwierigkeiten in der Schule, Hauptschulabschluss nach mehreren Anläufen in Förderzentren, nach zwei Versuchen in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wurde er bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt und lag zwei Monate lang im Koma.

Gearbeitet hat Dominik nur kurze Zeit als Maschinenbediener, inzwischen ist er wegen des Unfalls nur eingeschränkt arbeitsfähig. Er lebt von und bei seiner Mutter, die erneut geschieden und wieder verheiratet ist. Behringer: „Eine eigenverantwortliche Lebensführung steht bei ihm immer noch aus.“ Aber er sehe bei Dominik, der seit einigen Monaten eine Freundin hat, „ein erstes Problembewusstsein“ und hofft: „Vielleicht findet er jetzt ins Leben zurück.“

„Erzieherisch einwirken“

Zwei Wochen Arrest, forderte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, außerdem Arbeitsstunden. Dominiks Verteidiger dagegen plädierte auf „Therapie, nicht Arrest“, um erzieherisch auf den jungen Mann mit Reiferückständen einzuwirken.

Dem schloss sich der Richter an, betrachtete als erzieherische Maßnahme aber auch die sechsmonatige Jugendstrafe, die er drei Jahre lang zur Bewährung aussetzte. Der Druck, nicht erneut straffällig zu werden, „soll länger anhalten als ein paar Wochen“.

„Nichts vorzuweisen“

Was, so fragte Hader den jungen Mann, habe er bisher vorzuweisen? „Nichts.“ Aber: „Mit 21 muss man sein Leben selbst auf die Reihe bringen können.“

Dabei soll ein Bewährungshelfer Dominik unterstützen, den zweiten Teil seiner Drogentherapie muss er absolvieren und vor Gericht nachweisen, die 80 Arbeitsstunden muss er bis Februar abgearbeitet haben.

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