Sandra Bullock soll Gustl Mollath helfen

7.6.2013, 15:33 Uhr
Sandra Bullock soll vom Mollath-Unterstützerkreis geworben werden.

© Paul Buck (dpa) Sandra Bullock soll vom Mollath-Unterstützerkreis geworben werden.

Die in Nürnberg aufgewachsene Schauspielerin (48) habe zusammen mit Gustl Mollath die örtliche Rudolf-Steiner-Schule besucht, berichtete der Mollath-Unterstützer Gerhard Dörner. Es sei daher durchaus möglich, dass auch ihr das Schicksal des 56-Jährigen nicht gleichgültig sei.

Dörner denkt dabei an ein von Bullock unterstütztes Filmprojekt über die Erfahrungen des heute 56 Jahre alten Maschinenbauers. Der Mollath-Unterstützer will nun bei einem Besuch in San Francisco Kontakt mit Bullock aufnehmen. Ob Bullock in dem Film selbst mitspiele oder ihn nur finanziell unterstütze, sei allein ihre Entscheidung, sagte Dörner.

Sandra Annette Bullock wurde 1964 in den USA geboren, wuchs jedoch in Deutschland auf und spricht mit leicht fränkischem Akzent fließend deutsch. In Nürnberg besuchte die Tochter einer deutschen Opernsängerin und eines Gesangslehrers, der in Bayern als US-Soldat stationiert war, bis zu ihrem zwölften Lebensjahr die Waldorfschule. Aus ihrer zweiten Heimat soll sich Bullock noch heute gern Gummibärchen und Nürnberger Bratwürste schicken lassen.

Mollath wurde zu spät informiert

Mollath ist nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er seine Frau misshandelt haben soll. Brisant ist der Fall, weil der heute 56-jährige Nürnberger im Jahr 2003 seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden beschuldigt hatte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte damals keine Ermittlungen eingeleitet. Im Jahr 2011 bestätigte eine Untersuchung der Bank aber manche Vorwürfe Mollaths.

Im Mollath-Untersuchungsausschuss im Landtag hat unterdessen der Regensburger Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl die Nürnberger Justiz entlastet. Sie habe Fehler gemacht, aber nicht das Recht gebeugt. Das Gericht habe „einige prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet“. So wurde Mollath zu spät über den ersten vorläufigen Unterbringungsbeschluss in der Psychiatrie informiert.

Meindl hatte den Wiederaufnahmeantrag in Mollaths Verfahren geschrieben, der zu einer Neuverhandlung führen könnte. Ausschlaggebend für diesen Wiederaufnahmeantrag waren das nicht korrekt unterschriebene Attest, das die Misshandlung von Mollaths Ehefrau belegen sollte. Außerdem gibt es nun einen damals nicht bekannten Zeugen, der zugunsten Mollaths aussagt.
 

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