Angriff auf Partnerin: Kopf gegen die Wand geschlagen

7.7.2017, 13:35 Uhr

Es war im März dieses Jahres, als der 39-jährige Angeklagte von seiner Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Roth 50 Euro forderte, um sich Alkohol zu kaufen. Als sich seine Freundin erst einmal weigerte, titulierte er sie als "Schlampe" und "Hure". Danach schlug er zu – mit der flachen Hand.

Er drosch aber auch den Kopf der Frau mehrmals heftig gegen eine Wand und trat mit den Füßen auf sie ein, bis sie schließlich klein beigab und ihm zehn Euro aus ihrem vor der Haustür geparkten Auto holte. "Sie hatte Angst um ihr Leben", sagte eine Beamtin der Polizeiinspektion Roth, wohin sich die Frau geflüchtet hatte.

Wegen Beleidigung, vorsätzlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung musste sich der Mann am Amtsgericht Schwabach verantworten. Rund 2,6 Promille Blutalkoholwert wurden bei dem Schläger einige Stunden nach der Tat gemessen.

Widerstand befürchtet

Da die Beamten eine Widerstandshandlung bei der Festnahme des 39-Jährigen befürchteten, wurde er unter Anwendung körperlicher Gewalt gefesselt. "Er hatte eine verwaschene Aussprache", erinnerte sich die Polizistin, "machte aber ansonsten einen klaren Eindruck."

Michael H. räumte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe unumwunden ein. Er wollte seiner Freundin eine Aussage im Detail ersparen, da "sie das sonst zu sehr belasten würde". Das Schöffengericht konnte sich darauf einlassen, doch wollte die Richterin schon wissen, wie es nach dem Vorfall mit der Beziehung der beiden weitergegangen ist.

"Wir haben viel darüber geredet", sagte das Opfer. Man habe getrennte Wohnungen und man habe einen gemeinsamen Urlaub verbracht. "Die Zeit muss heilen", meinte die 39-Jährige, in der Richterin Dr. Martin später "ein stabilisierendes Element" im Leben des Angeklagten sah.

Angesichts der elf Vorstrafen des Angeklagten – unter anderem zwei Gewaltdelikte aus den Jahren 2001 und 2003 – hatte Staatsanwalt Künneke schon mit sich zu ringen, um bei der Strafzumessung noch zu einer Bewährungsstrafe zu kommen. Er sah bei dem Angriff auf die Frau sehr wohl die "erhebliche Heftigkeit des Vorgehens", doch er bewertete die Tatsache, dass sich das Paar versöhnt hat, als durchaus positiv.

"Mit Bauchschmerzen"

Dass der Angeklagte wieder einen Job angenommen hat, dass ein regelmäßiges Drogenscreening seit langer Zeit unauffällig ist und H. zur Suchtberatung geht, verbuchte Künneke ebenfalls auf der Habenseite. "Mit ganz, ganz, ganz argen Bauschmerzen" plädierte der Vertreter der Anklagebehörde für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. "Alles, was jetzt noch kommt, führt geradeaus ins Gefängnis", sagte Künneke und forderte zudem die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 3000 Euro sowie die Absolvierung eines Antiaggressionstrainings.

Ein Jahr und acht Monate Freiheitsentzug auf Bewährung (vier Jahre) lautete schließlich das Urteil des Schöffengerichts. Michael H. muss während der Bewährungszeit ohne Alkohol auskommen, vierteljährlich Urinproben beim Gesundheitsamt abgeben und ein Antiaggressionstraining absolvieren.

Von einer "rohen Tat" sprach die Vorsitzende Richterin Dr. Andrea Martin. Aber auch sie und die beiden Schöffen bewerteten das Nachtatverhalten positiv. "Sie haben viel richtig gemacht und sind nicht zur Tagesordnung übergegangen", sagte Dr. Martin. "Jetzt müssen Sie verstehen lernen, wann Ihnen der Gaul durchgeht", empfahl die Richterin: "Das müssen Sie angehen."

4 Kommentare