Die eigene Mutter um über 10.000 Euro bestohlen

28.8.2014, 08:20 Uhr

Die Angeklagten Robert K. (alle Namen geändert), Max B. und Dennis F., 18, 18 und 20 Jahre alt, waren eines Abends im Oktober 2013 zusammen in dem Auto von Max B. unterwegs. Es kam zu einem Unfall, bei dem das Auto beschädigt wurde. Robert K. jedoch wisse wo „Cash“ zu kriegen sei, um den Schaden zu bezahlen. Zusammen verbrachten die drei mit einem weiteren Freund, Kevin L., die Nacht. Letzterer sagte vor Gericht auch als Zeuge aus.

Am Morgen fuhren sie zu Viert zur Wohnung von Robert K.s Mutter in Roth. Dort angekommen, verschaffte Max B. Robert K. Zutritt zum Erdgeschoss-Apartment, indem er ein gekipptes Fenster aufdrückte. Robert K. entwendete daraufhin aus dem Wohnzimmer eine Geldkassette. Anschließend fuhr die Gruppe zum Schleifweiher. Dort brach Robert K. die Kassette auf. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss allen Beteiligten klar gewesen sein, dass das Geld nicht Robert K. gehören kann.

"Ich wollte ihn da nicht mit reinziehen"

In der Box befanden sich 10.080 Euro, die den Aussagen der drei Angeklagten zufolge durch drei geteilt wurden. Der erst 16-jährige Kevin L. erhielt nichts von dem Geld: „Ich wollten ihn da nicht mit reinziehen,“ erklärte Robert K. Die Clique entschloss sich, nach Tschechien zu fahren. Dort kauften sie für rund 1500 Euro Tabak, Energydrinks und Alkohol. Danach ging es nach Nürnberg, wo sie sich in einem Hotel einquartierten.

Robert K. hatte seiner Mutter und deren Lebensgefährten in den Wochen davor bereits 2600 Euro gestohlen. Nachdem er zur Rede gestellt worden war, versprach er, das Geld in Raten zurückzuzahlen. Wenig später klaute er dann aber die Geldkassette. Daraufhin erstatteten die Bestohlenen Strafanzeige. Von dem Geld fehlt bis heute jede Spur.

Die Angeklagten waren geständig. Der Vorwurf des gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls wurde jedoch im Laufe der Verhandlung fallen gelassen, da allein Robert K. derjenige,war, der das Geld entwendete. Der Vorwurf gegen seine Freunde lautete infolgedessen Hehlerei, weil sie das gestohlene Geld annahmen und ausgaben.

Weitere Anklagepunkte

Robert K. hat sich zudem wegen Delikten in Zusammenhang mit einem Mofa zu verantworten. Max B. wurde des Weiteren wegen Fahrens ohne Führerschein angeklagt. Er sitzt derzeit eine einjährige Haftstrafe wegen Diebstahls ab. Laut Staatsanwältin Lena Hübschmann-Walther zeige Robert K. keine Reue. Auch sei die Verhandlung für ihn „eine lustige Jux-Veranstaltung“. Der an ADHS Leidende unterbrach des Öfteren Zeugen und lachte während seiner Stellungnahmen.

Richter Reinhard Hader verurteilte Robert K. zu 15 Monaten Haft. Er gab ihm jedoch eine letzte Chance, sein Leben in den Griff zu kriegen, indem er die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Zudem hat Robert K. 150 Sozialstunden zu leisten. Zwei Wochen soll er unter Arrest gestellt werden. Auch Dennis F. kam mit drei Jahren auf Bewährung und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon. Max B. dagegen wurde zu einem weiteren Jahr Haft verurteilt. „Du hattest genügend Chancen. Jetzt ist das Ende der Fahnenstange erreicht,“ so Richter Hader.

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