Drogenbestellung im Darknet: Wendelsteiner vor Gericht

5.1.2016, 08:45 Uhr

Wie bei einem Versandhandel wurde ihm der Stoff per Paketdienst zugestellt. Das Amtsgericht Schwabach verhängte jetzt eine Bewährungsstrafe.

Dass es relativ einfach ist, Betäubungsmittel per E-Mail zu bestellen, das erfuhr der Wendelsteiner durch eine Reportage im Fernsehen. Also versuchte er sich auch im „Darknet“ (im dunklen Netz, in das man meist von bisherigen Teilnehmern akzeptiert oder eingeladen werden muss), und er hatte schnell Zugriff auf die in Deutschland noch immer verbotenen Substanzen.

Weil er seine Hand gebrochen hatte, habe er lange Zeit Zuhause einfach nur herumgegammelt, sagte der 26-Jährige. Ein Stimmungsaufheller sei da gerade recht gewesen. Und so habe er immer und immer wieder bestellt. „Ganz easy“ sei das gewesen, sagte er vor Gericht. Er musste nicht nach Nürnberg fahren, um am Hauptbahnhof oder im Frauentorgraben Ware zu ordern. Der Absender hatte auch eine gute Kundenbetreuung, sagte Franz K., er hätte auch Viagra rezeptfrei bestellen können.

Die problemlose Bestellung von Hasch und Marihuana ging trotzdem irgendwann in die Hose. Der Zoll in München war verantwortlich, dass Franz K. dann doch aufgeflogen ist als regelmäßiger Kunde bei „Atlas 2012“ oder „Ronny Kolbenzurichter“, wie sich die Absender der Päckchen ausgaben. Daten aus dem Darknet wurden in München gesichert und ausgewertet, und so kam die Polizei auch dem Wendelsteiner auf die Schliche.

Heute geläutert

Im Gerichtssaal trat der 26-Jährige sehr freundlich und zurückhaltend auf. Er sagte, dass er mittlerweile auf den Konsum von Drogen verzichten könne, da er ja wieder arbeite und da bestehen wolle. Noch nie war Franz K. strafrechtlich in Erscheinung getreten. Also meinte Staatsanwalt Skibelski, dass K. mit einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung davonkommen könnte, wenn ihm die Richterin noch eine Geldauflage aufbürden würde.

Dr. Andrea Martin sah den jungen Mann geläutert: Neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (drei Jahre) und 1000 Euro an die Suchtberatung der Diakonie Roth-Schwabach, so lautete das Urteil.

„Man hat es Ihnen leicht gemacht, Drogen zu bestellen“, sagte die Richterin. Da Franz K. geständig war, nicht vorbelastet und einen guten Eindruck hinterlassen hat, bezeichnete sie das Urteil als angemessen. Sie glaubte dem 26-Jährigen, dass „Sie mit dem Mist aufgehört haben.“ Wer meine, dass man im Darknet Drogen ordern könne ohne die Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden, der irre gewaltig, sagte die Richterin abschließend: „Irgendwann fliegt doch alles auf.“

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