Freude über Lärmschutz überwiegt leichten Frust

16.2.2012, 08:15 Uhr
Freude über Lärmschutz überwiegt leichten Frust

© Wilhelm

Wie berichtet, hatte die Regierung vor wenigen Tagen den Beschluss mitgeteilt. Rechtlich hätte die Stadt einen Monat lang die Möglichkeit, Klage einzureichen. Doch auch Bürger haben das Recht, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Die Klagefrist dauert bis Ende März. Die Pläne für den sechsspurigen Ausbau im Bereich Schwabach können im Stadtbauamt in der Albrecht-Achilles-Straße eingesehen werden.

Der Stadt wurde von der Autobahndirektion Nordbayern ein voraussichtlicher Baubeginn 2015 mitgeteilt. Der Zeitplan hängt entscheidend von der Mittelvergabe durch das Bundesverkehrsministerium ab. Diese Fortführung des A6-Ausbaus erhofft die Stadt so früh wie möglich, weil mit den sechs Streifen auch der lange geforderte Lärmschutz kommen wird.

Ruf nach Flüsterasphalt

Im zweiten Teil des Beschlusses beauftragen die Stadträte deshalb die Stadtspitze, sich für einen möglichst schellen Baubeginn einzusetzen. Und in zumindest einem Punkt soll nochmals nachverhandelt werden: Die Stadt hat gefordert, den „Flüsterasphalt“ genannten offenporigen Asphalt über die AS Schwabach-West bis zur Rastanlage Kammersteiner Land aufzutragen. Denn auch von diesem Abschnitt dringe reichlich Lärm ins Stadtgebiet. Die Regierung sieht das nicht so und hat abgelehnt. Auch die Autobahndirektion blieb bei einer Tagblatt-Nachfrage bei ihrem „Nein“.

Damit wollen sich die Stadträte aber nicht abfinden. „Mit etwas gutem Willen könnte man die paar hundert Meter schon noch asphaltieren“, findet nicht nur CSU-Fraktionschef Detlef Paul. Auch Jürgen Lemke (SPD) sieht das so, will aber keine Verzögerung riskieren: „Wir bekommen 80 bis 90 Prozent des Lärms weg. Eine Klage könnte das auf Jahre hinaus gefährden.“ Bruno Humpenöder (Freie Wähler) verwies zugleich auf etwas Positives: Die Regierung sei auf Wunsch der Stadt bereit, auch auf der Rednitztalbrücke den „Flüsterasphalt“ aufzutragen. „Da ist sie uns entgegen gekommen.“

Absagen an die Stadt

Eine Absage hingegen gab es für eine Reihe weiterer Forderungen. So wird es die Tieferlegung der Trasse um einen bis zwei Meter nicht geben. Dies sei schon wegen der Bahnlinie technisch kaum machbar und nicht sinnvoll.

Die Regierung ist auch nicht bereit, Lärmschutz-Grenzwerte für mögliche künftige Wohnflächen gelten zu lassen, die zwar im Flächennutzungsplan vorgesehen sind, die aber rechtlich noch nicht ausgewiesen sind. Betroffen ist zum Beispiel eine Fläche an der Straße „An der Autobahn“. „Der Lärmschutz dort ist dann nicht mehr Sache der Autobahndirektion, sondern des Bauträgers oder der Stadt“, erklärte Bürgermeister Dr. Roland Oeser (Grüne).

Auch wird es an der Rednitztalbrücke über den Flüsterasphalt hinaus keinen weiteren Lärmschutz geben. Dieser sei nicht erforderlich. Lärmschutz gelte nicht für Landschaftsschutzgebiete.

Während die Stadträte bei den meisten Punkten zumindest ein gewisses Verständnis für die Haltung der Regierung zeigten, gab es bei einem weiteren Punkt doch nochmals lange Gesichter. Denn während des Neubaus der Autobahnbrücke in der Rittersbacher Straße wird es zwar eine Behelfsbrücke geben. Aber nur für Fußgänger und Radfahrer. Für eine Autobrücke fehle dort schlicht der Platz. Kraftfahrzeuge werden also während der neunmonatigen Sperre eine Umleitung fahren müssen. 

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